Checkliste: Die 4 schlimmsten Fehler beim Einfordern – und wie Sie sie vermeiden

Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass Sie erkannt haben, warum Ihnen Gelder von der Flug-Gesellschaft zustehen. Auch beim Einfordern können Ihnen unnötige Fehler unterlaufen, die das Prozedere in die Länge ziehen. Wer wichtige Fakten vergisst oder sich an die falsche Adresse wendet, rennt den Forderungen auch in zwei Jahren noch hinterher. Mit der folgenden Checkliste machen wir Sie fit für das Einfordern.

Checkliste #1 – Sie vergessen beim Schreiben wichtige Fakten

Den ersten Fehler haben wir eingangs angeschnitten. Zum Schreiben gehören neben dem Namen und der Ausgleichssumme auch die Flugnummer und das Flugdatum.

Vergessen Sie auf keinen Fall die Kontodaten, damit die Flug-Gesellschaft das Geld überweisen kann.Verweisen Sie unbedingt auf die genaue gesetzliche Regelung – die Airlines stellen sich gerne als unwissend dar. Auf unserer Website halten wir Musterschreiben zum Download bereit. Warum die Chancen auch mit perfekten Schreiben schlecht stehen, führt der verlinkte Artikel näher aus.

Checkliste #2 – Sie wenden sich an die falsche Adresse

Bei Forderungen, die sich auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004 beziehen, ist immer das Luftfahrt-Unternehmen zuständig – auch bei einer Online-Buchung.

Nachdem Sie das Ticket erfolgreich im Internet bestellt haben, hat die Website ihre Funktion als Vermittler erfüllt und die Airline zeigt sich für alle Reisebelange zuständig. Wer bei einer Flugverspätung den Online-Anbieter anschreibt, verschwendet seine Zeit.

Checkliste #3 – Sie verlangen zu wenig Geld

Wenn die Flug-Gesellschaft während der Wartezeit auf den nächsten Flieger keine unterstützenden Leistungen wie Mahlzeiten oder Erfrischungen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese Kosten in Rechnung stellen.

Selbst den notwendig gewordenen Hotel-Aufenthalt über Nacht muss die Airline bezahlen. Bewahren Sie unbedingt Quittungen auf, um Ihre Forderungen glaubhaft zu untermauern.

Checkliste #4 – Sie geben vorzeitig auf

Flug-Gesellschaften hoffen darauf, dass sich der erste Schriftsatz als Eintagsfliege entpuppt und Sie entstandene Unkosten als Lehrgeld verbuchen. Indem Sie hartnäckig bleiben, können Sie die Chancen merklich erhöhen.

In vielen Fällen müssen Sie auch den Gang zum Gericht anstreben. Wer das ständige Erinnern leid ist und den Gerichtsweg scheut, kann auch kostenlos einen Flugentschädigungs-Dienst mit der Aufgabe betrauen.