Frankfurter Tabelle

Wann immer Reisemängel auftreten, können Urlauber ihre Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Zu diesem Zweck hat das Frankfurter Landgericht mit der Frankfurter Tabelle eine Übersichtstafel geschaffen, die Richtern und Betroffenen das Reiserecht erleichtert. Richter können sich an den Empfehlungen der Frankfurter Kollegen orientieren und ihre Entscheidung glaubwürdig untermauern. Reisende wissen bei einer Beschwerde, mit welcher Reisepreisminderung zu rechnen ist. Natürlich urteilen manche Gerichte auch nach eigenem Befinden, die Unterschiede sollten aber nur klein ausfallen.

Als Website, die sich hauptsächlich mit Ihren Rechten bei Flugverspätungen beschäftigt, benutzen wir nur einen Teil der Frankfurter Tabelle – und zwar den für die Gruppe Transport. Abgesehen davon gibt die Tabelle auch Empfehlungen für Reisemängel in der Unterkunft und bei der Verpflegung heraus. Alle anderen fehlenden Leistungen finden in der Gruppe IV Sonstiges ihren Platz. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf den Transport-Bereich.

Frankfurter Tabelle: Flugverspätung kann teuer werden

Wichtig: Wer die Frankfurter Tabelle liest, hat den Urlaub idealerweise als Pauschalreise gebucht. Haben Sie für den Flug eine gesonderte Buchung vorgenommen, finden Sie Ihre Fluggastrechte im Überblick in einem gesonderten Artikel. In dem Fall spricht der europäische Gesetzgeber Ihnen Ausgleichszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Pauschalreisende haben die Wahl, ob Sie die Ansprüche bei der Flug-Gesellschaft oder beim Reise-Unternehmen erheben. Dabei lassen sich die Ansprüche nicht kombinieren.

Folgende Tabelle gibt Auskunft über den vorhandenen Reisemangel und wie hoch die prozentuale Reisepreisminderung ausfällt, die das Frankfurter Landgericht vorsieht:

Reisemangel Prozent Anmerkung
Flugverspätung von mehr als vier Stunden 5 für einen Tag für jede weitere Stunde anteilig am Reisepreis für Transport
Herabstufung in eine niedrigere Flugklasse 10 – 15
Abweichung vom gewohnten Standard 5 – 10 als Standard gilt die übliche Ausstattung der Flugklasse
Verpflegung 5
Unterhaltungs-Medien wie Radio oder Film fehlen 5 abhängig von der Flugklasse, auch hier am Standard orientieren
Wechseln des Transportmittels siehe Flugverspätung, abhängig von der Verzögerung
Transfer vom Flughafen zum Hotel entfällt Kosten des Ersatz-Transports, zum Beispiel Taxi

Verspätet sich das Flugzeug um einen ganzen Tag, entfallen die Transport-Kosten komplett. Dafür verlieren Sie auch einen Urlaubstag. Bei den Von-bis-zu-Angaben räumen die Frankfurter Richter sich selbst und ihren Kollegen einen Spielraum ein. Wer von der First Class in die Economy Class wechseln muss und dabei noch den schlimmsten Flieger erwischt, kann sich aller Prozente sicher sein.

Falls während des Fluges das Transportmittel gewechselt wird, berechnet sich die Minderung aus der Flugverspätung heraus. Reisende müssen bis zu vier Stunden Verspätung in Kauf nehmen. Zum Vergleich: Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 (Artikel 4 und 6) können Sie schon ab zwei Stunden Ausgleichszahlungen vom Luftfahrt-Unternehmen verlangen. Falls am Zielort die Transfer-Verbindung zum Hotel fehlt, können Sie dem Veranstalter die Kosten für den Ersatz-Transport berechnen.

Frankfurter Tabelle als PDF zum Download

In unserer Mediathek finden Sie die Frankfurter Tabelle als PDF-Dokument zum Download. Drucken Sie das Dokument einfach aus und machen Sie bei Ihrer nächsten Pauschalreise von Ihrem Reiserecht Gebrauch. Prüfen Sie vorher unbedingt, ob die Frankfurter Tabelle oder die europäische Verordnung mehr Entschädigung abwirft. Während die Frankfurter Tabelle mit prozentualen Minderungen arbeitet, kennt die EU-Verordnung nur feste Zahlen. Das kann zur absurden Situation führen, dass die Ausgleichszahlung mehr Geld einbringt als der Flug gekostet hat.

Reisepreisminderung geltend machen – so geht‘s

In jedem Fall: Kennen und nutzen Sie Ihre Rechte. Leider führen sowohl Musterschreiben als auch eigene Schriftberge selten zum gewünschten Erfolg. In unserem Online-Magazin haben wir 4 Gründe, warum Sie Ihre Rechte nicht durchbekommen werden, aufgelistet. Das ist hart – und unfair. Recht haben ist das eine, Recht bekommen funktioniert häufig nur mit Hilfe von Flug-Entschädigungsdiensten. Bei Erfolg zahlen sich die Dienstleister eine anteilige Provision aus, bei einer Niederlage entstehen keine zusätzlichen Kosten. So sicher glauben die Anbieter an den Sieg vor Gericht.