Fluggastrechte im Überblick

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Mit den Fluggastrechten im Rücken behalten Sie am Airport den Überblick – auch am Frankfurter Flughafen
Im Jahre 2004 haben die Bürokraten in Brüssel mit der EU-Verordnung Nr. 261/2004 ein mächtiges Instrument für frustrierte Fluggäste geschaffen und das Reiserecht reformiert. Endlich können alle Passagiere in Europa Mindestrechte für sich in Anspruch nehmen, sobald sich der Flieger verspätet oder der Flug annulliert wird. Auch der Gesetzgeber spricht von Mindestrechten, die die Flug-Gesellschaft ihren Kunden mindestens zugestehen muss.

Im Folgenden konzentrieren wir uns maßgeblich auf das Thema Flugverspätung. Gegen Ende des Artikels findet sich auch ein Absatz zu annullierten und überbuchten Flügen.

Infos & Tipps auf dieser Seite

Fluggastrechte: Ihre Ansprüche bei Flugverspätung

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Flugstrecke Flugverspätung ab
Ausgleichszahlung
bis zu 1.500 km mehr als zwei Stunden 250 Euro
bis zu 3.500 km mehr als drei Stunden 400 Euro
Langstrecken-Flug ab 3.500 km mehr als vier Stunden 600 Euro

Darüber hinaus muss die Airline auch folgende Betreuungsleistungen anbieten:

  • angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Hotel-Unterbringung oder alternative Unterkunft
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel
  • zwei kostenfreie Telefon-Gespräche, Telefaxe oder E-Mails
Besonders auf mobil eingeschränkte Personen und allein reisende Kinder muss das Personal der Flug-Gesellschaft besonders Acht geben.

EU Fluggastrechte: Besonderheiten bei Verspätung

Grundsätzlich muss das Luftfahrt-Unternehmen nur dann einen Hotel-Aufenthalt finanzieren, falls die Wartezeit eine oder mehrere Nächte andauert. Bei Wartezeiten von wenigen Stunden stehen sich Reisende weiterhin am Flughafen die Beine in den Bauch. Apropos Warten: Wer über fünf Stunden auf die planmäßige Beförderung wartet, kann sich die Ticketpreis-Kosten erstatten lassen und einen Rückflug zum Abflug-Ort in Anspruch nehmen.

Reiserecht: Wie schnell muss die Airline Unterstützungsleistungen gewähren?

Alle genannten betreuenden Leistungen muss die Airline innerhalb der hinnehmbaren Wartezeit je Flugstrecke erbringen. Beispiel: Wer bei einem Flug von 2.000 Kilometern vier Stunden auf seine Beförderung wartet, muss binnen drei Stunden mit Essen und Getränken versorgt werden.

Falls die Flug-Gesellschaft die Leistungen verwehrt, können Sie die Kosten auch übernehmen und dem Unternehmen mit der Ausgleichszahlung in Rechnung stellen. Idealerweise verwahren Sie alle Quittungen, um Sie den Schriftsätzen als Anlage beizufügen.

Fluggastrechte bei Annullierung und Überbuchung

Falls der Flug annulliert wurde oder Sie den Flug auf Grund von Überbuchung verpasst haben, ist ebenfalls eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro fällig. Unabhängig davon bleiben die Rechte auf betreuende Leistungen bestehen. Bei der Annullierung besteht der Sonderfall, dass die Airline Sie mindestens zwei Wochen vorher über die Annullierung in Kenntnis setzen kann, um sich von der Ausgleichszahlung zu befreien.

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