4 Erfahrungsberichte von Entschädigungen bei Flugverspätungen anderer Reisender

Im Internet stapeln sich die Erfahrungsberichte verärgerter Urlauber und geschäftlich Reisender, die zuerst ihren Flug verpassen und sich im Nachgang an Flug-Gesellschaften abarbeiten müssen. Auch wenn die EU-Verordnung 261/2004 klare Regeln für die Entschädigung bei verspäteten Flugreisen formuliert hat, führen sich die Flug-Gesellschaften mit Vorliebe wie Neulinge im Neuland auf. Von nichts wissen, nicht antworten und Zahlungsfristen ignorieren – das ist die Devise der Airlines bei berechtigten Forderungen.

1. Zugfahrt statt Flugreise mit 10 Stunden Verspätung

Im ersten Beispiel musste der Blogger der Reise-Website Flashpacking4life.de zunächst eine leichte Verspätung des Zubringerflugs hinnehmen. Aus diesem Grund verließ der Anschlussflug ohne ihn an Bord das Rollfeld – die Konsequenz: 10 Stunden Wartezeit. Immerhin bot die Airline rasch eine ersatzweise Beförderung per Zug an und stellte dabei auch klar, dass Regress-Ansprüche erhalten bleiben. Im Fazit empfiehlt der Reise-Blogger Fluggastrechte-Portale, die den Schriftverkehr und Klageweg übernehmen.

2. Flugverspätung mit Baby – langwierige Rechtskämpfe

Eigentlich befand sich die dreiköpfige Familie bereits auf dem Weg nach Teneriffa, als der Pilot in der Schweizer Region einen technischen Defekt feststellte und zur Landung in Frankfurt ansetzte. Mehr als 13 Stunden später als geplant traf die Familie am Reiseziel ein. Auf eigene Schreiben und gesetzte Zahlungsfristen reagierte die Flug-Gesellschaft nicht – erst der Gang zum Gericht bewegte die Airline zur Einsicht. Insgesamt zog sich der Weg zum Ausgleich über ein Jahr hin.

Dreist: Zunächst erkannte die Flug-Gesellschaft die Ausgleichszahlung von 400 Euro für das 2-jährige Baby nicht an. Zum Glück erstritten Eltern bereits in einem Urteil vom 30. Juni 2011 (Aktenzeichen 40 C 1745/11) vor dem Amtsgericht Düsseldorf, dass auch Babys als Fluggast wie jeder andere gelten und entsprechend Entschädigung verlangen können.

3. EUClaim setzt Ausgleichszahlung durch

Deutlich schneller arbeiten Flugentschädigungs-Dienste wie EUClaim, die der Flug-Gesellschaft knappe Fristen setzen und ihnen die eigene Argumentation zum Nachteil auslegen. Wie aus einem Blog-Bericht auf Reise-Wahnsinn.de hervorgeht, argumentierte die Lufthansa zunächst mit einem technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand. Erst in einem späteren Schriftsatz führte die Lufthansa den Defekt näher aus. EUClaim bezog sich auf die erste Formulierung, mit der sich die Lufthansa selbst ein Bein gestellt hat. Technische Defekte rechtfertigen keinen außergewöhnlichen Umstand.

Interessanterweise antwortete die Lufthansa auf die Schreiben des Reise-Autors, obwohl es sich beim ausführenden Luftfahrt-Unternehmen um eine Lufthansa-Tochter handelte. Vor Gericht könnte sich die Lufthansa so aus der Verantwortung stehlen, und der Prozess würde verloren gehen. Falls Sie die Flug-Gesellschaft anschreiben, erreichen Sie besser den richtigen Adressaten.

4. Airline reagiert nur auf anwaltliche Hilfe

Auf Flugrechte.eu tauschen sich Fluggäste und Rechtsanwälte zum Thema Flugrecht aus. Aus der großen Sammlung an Kommentaren ergibt sich die klare Tendenz, dass Flug-Gesellschaften die verärgerten Kunden erst bei anwaltlicher Zuhilfenahme mit einer Antwort beehren. In der gängigen Praxis handeln die Luftfahrt-Unternehmen gerne Vergleiche aus, um zumindest einen Teil der Ausgleichszahlung zu sparen. Lassen sich die Kunden auf Gerichtsverfahren, sprechen ihnen die Richter häufig die volle Summe zu. Mit Fluggast-Helfern im Internet entfällt das finanzielle Risiko.