Frankfurter Tabelle: Wie viel Minderung bei Reisemängeln?
Die Frankfurter Tabelle ist eine Liste mit Prozentsätzen, um wie viel der Preis einer Pauschalreise bei typischen Mängeln gemindert werden kann – etwa 10 bis 40 % für nächtlichen Lärm oder 10 bis 50 % bei Ungeziefer. Sie stammt aus Urteilen des Landgerichts Frankfurt am Main, hat aber keine Gesetzeskraft. Gerichte und Veranstalter nutzen sie trotzdem häufig als Orientierung.
Auf einen Blick
- Was
- Orientierungsliste für Reisepreisminderungen bei Pauschalreisen
- Herkunft
- Entscheidungen der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main, entstanden in den 1980er-Jahren
- Letzter Stand
- 1. Januar 1994, seither nicht fortgeschrieben
- Verbindlich?
- Nein – keine Gesetzeskraft, der Einzelfall entscheidet
- Gilt für
- Pauschalreisen (Ansprüche gegen den Veranstalter), nicht für Nur-Flug
Woher die Frankfurter Tabelle kommt
Die Tabelle ist eine Zusammenstellung von Entscheidungen der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main. Aus ihren Urteilen entstand in den 1980er-Jahren eine Übersicht, welche Mängel welche Minderung rechtfertigen. Die zuletzt veröffentlichte Fassung hat den Stand vom 1. Januar 1994. Seitdem wurde sie nicht mehr aktualisiert.
Das ist wichtig zu wissen: Viele Mängel, die heute eine Rolle spielen, etwa fehlendes WLAN, kommen in der Tabelle gar nicht vor. Und das Pauschalreiserecht im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde seit 1994 mehrfach geändert. Die Tabelle beschreibt also eine Rechtsprechung von damals, keine heute gültige Regel.
Keine Gesetzeskraft – warum sie trotzdem hilft
Die Frankfurter Tabelle ist weder Gesetz noch Verordnung. Kein Gericht ist an sie gebunden, und nicht alle Gerichte nutzen sie. Am Ende entscheidet der Einzelfall: Wie stark war der Mangel? Wie lange dauerte er? Was genau war im Katalog zugesagt?
Trotzdem ist die Tabelle nützlich. Sie gibt Ihnen eine realistische Größenordnung, bevor Sie Ihre Forderung an den Veranstalter schicken. Wer für ein paar Ameisen im Bad 100 % des Reisepreises verlangt, wirkt unseriös. Wer sich an den Spannen der Tabelle orientiert und den Mangel gut belegt, hat bessere Chancen auf eine Einigung. Die rechtliche Grundlage der Minderung ist § 651m BGB in Verbindung mit § 651i Abs. 3 BGB; mehr zum Vorgehen lesen Sie unter Reisemängel reklamieren.
Typische Quoten der Frankfurter Tabelle
Die Prozentsätze beziehen sich auf den Tagesreisepreis, also den Gesamtpreis geteilt durch die Zahl der Reisetage, und gelten für die Tage, an denen der Mangel bestand. Die folgende Auswahl zeigt häufig genannte Werte:
| Mangel | Minderung (vom Tagesreisepreis) |
|---|---|
| Abflugverspätung über 4 Stunden | 5 % für jede weitere Stunde |
| Beförderung in niedrigerer Klasse | 10–15 % |
| Lärm nachts | 10–40 % |
| Lärm tagsüber | 5–25 % |
| Ungeziefer | 10–50 % |
| Fehlender Balkon (zugesagt) | 5–10 % |
| Fehlende Klimaanlage (zugesagt) | 10–20 % |
Innerhalb der Spannen kommt es auf die Intensität an. Ein paar Stunden Baulärm am Vormittag liegen am unteren Ende, Presslufthammer bis Mitternacht direkt vor dem Fenster eher am oberen.
Rechenbeispiel: Baulärm auf Mallorca
Angenommen, Sie haben eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht: 14 Tage, Flug ab Hamburg nach Palma und Hotel, Gesamtpreis 2.800 €. In drei Nächten wird direkt neben dem Hotel bis weit nach Mitternacht gebaut. Sie melden den Lärm am ersten Abend schriftlich bei der Reiseleitung; ein ruhigeres Zimmer ist nicht frei.
- Tagesreisepreis ermitteln2.800 € geteilt durch 14 Tage ergibt 200 € pro Tag.
- Quote wählenFür nächtlichen Lärm nennt die Tabelle 10 bis 40 %. Bei mehreren Stunden Baulärm in der Nacht erscheinen 20 % vertretbar.
- Betroffene Tage zählenDer Lärm betraf drei Nächte.
- Minderung berechnen3 × 200 € × 20 % = 120 €.
Hätte sich zusätzlich der Hinflug um sechs Stunden verspätet, käme nach der Tabelle für die zwei Stunden über der Vier-Stunden-Grenze eine Minderung von 2 × 5 % = 10 % des Tagesreisepreises hinzu, also 20 €. Daneben haben Sie gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung nach EU-Recht – für Hamburg–Palma (unter 1.500 km) 250 € pro Person. Den Betrag zeigt Ihnen der Entschädigungsrechner. Diese Ausgleichszahlung wird allerdings auf die Minderung gegen den Veranstalter angerechnet (§ 651p Abs. 3 BGB), sodass derselbe Nachteil nicht doppelt bezahlt wird. Details unter Flugverspätung bei Pauschalreise.
Rechnen Sie in Ihrem Forderungsschreiben nachvollziehbar vor: Tagesreisepreis, Quote, Zahl der Tage. Eine klare Rechnung erleichtert dem Veranstalter die Zustimmung.
Grenzen der Frankfurter Tabelle
- Veraltet: Der Stand von 1994 bildet viele heutige Reiseformen und Erwartungen nicht ab.
- Nicht verbindlich: Gerichte dürfen höher oder niedriger entscheiden. Manche Gerichte arbeiten mit eigenen Übersichten oder bewerten frei.
- Nur Pauschalreisen: Für einen einzeln gebuchten Flug gibt es keine Minderung nach der Frankfurter Tabelle. Dort gelten die Fluggastrechte mit festen Beträgen von 250, 400 oder 600 €.
- Keine Mängelanzeige, keine Minderung: Haben Sie den Mangel vor Ort schuldhaft nicht angezeigt, entfällt die Minderung, soweit Abhilfe möglich gewesen wäre (§ 651o Abs. 2 BGB).
- Summe von Mängeln: Mehrere Mängel werden nicht einfach addiert, bis 100 % erreicht sind. Entscheidend ist, wie stark die Reise insgesamt beeinträchtigt war.
Frist beachten
Ansprüche auf Minderung gegen den Reiseveranstalter verjähren zwei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende (§ 651j BGB). Die Ausgleichszahlung der Airline für einen verspäteten Flug unterliegt dagegen der dreijährigen Verjährung zum Jahresende – auch bei Pauschalreisen. Mehr dazu auf der Seite Frist und Verjährung. Zahlt der Veranstalter nicht, kann eine kostenfreie Schlichtung helfen.
Häufige Fragen
Ist die Frankfurter Tabelle rechtlich verbindlich?
Nein. Sie ist eine Orientierungshilfe aus der Rechtsprechung eines einzelnen Landgerichts und hat keine Gesetzeskraft. Gerichte können anders entscheiden.
Auf welchen Betrag beziehen sich die Prozentsätze?
Auf den Tagesreisepreis, also den Gesamtpreis geteilt durch die Reisetage, und nur auf die Tage, an denen der Mangel bestand.
Gilt die Frankfurter Tabelle auch für einen einzeln gebuchten Flug?
Nein. Bei Nur-Flug gilt die EU-Fluggastrechteverordnung mit pauschalen Beträgen je nach Entfernung, unabhängig vom Ticketpreis.
Wie aktuell ist die Tabelle?
Die zuletzt veröffentlichte Fassung hat den Stand vom 1. Januar 1994 und wurde seither nicht fortgeschrieben.