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Frist und Verjährung: Bis wann Sie Entschädigung fordern können

Aktualisiert am 9. Oktober 2026Quellen & UrteileKeine Rechtsberatung

Den Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung können Sie in Deutschland drei Jahre lang geltend machen. Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein verspäteter Flug aus dem Jahr 2023 verjährt also mit Ablauf des 31.12.2026.

Auf einen Blick

Frist in Deutschland
3 Jahre (§ 195 BGB)
Beginn
Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199 BGB)
Flug 2023
verjährt am 31.12.2026
Auch bei Pauschalreise
3 Jahre für den Ausgleich gegen die Airline (BGH, X ZR 62/23)
Frist anhalten
z. B. durch Schlichtungsantrag, Mahnbescheid oder Klage (§ 204 BGB)

Fristrechner

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Drei Jahre zum Jahresende: So funktioniert die Frist

Die EU-Verordnung 261/2004 selbst nennt keine Frist, innerhalb derer Sie Ihren Ausgleich fordern müssen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dafür das nationale Recht des jeweiligen Landes gilt (EuGH, C-139/11 Moré). In Deutschland ist das die regelmäßige Verjährung des Bürgerlichen Gesetzbuchs: drei Jahre (§ 195 BGB).

Die drei Jahre beginnen nicht am Tag des Flugs, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten (§ 199 Abs. 1 BGB). Da Sie die Verspätung in aller Regel am Reisetag selbst bemerken, zählt das Flugjahr. Ob Ihr Flug im Januar oder im Dezember stattfand, ist für das Fristende also gleich.

Der Bundesgerichtshof hat bereits 2009 klargestellt, dass für die Ausgleichszahlung nicht die zweijährige Frist des Montrealer Übereinkommens gilt, sondern die dreijährige Verjährung nach deutschem Recht (BGH, Xa ZR 61/09).

Tabelle: Flugjahr und Fristende

Flug im JahrFrist beginntAnspruch verjährt mit Ablauf des
202331.12.202331.12.2026
202431.12.202431.12.2027
202531.12.202531.12.2028
202631.12.202631.12.2029

Flüge aus dem Jahr 2022 oder früher sind nach deutschem Recht in der Regel verjährt, es sei denn, die Verjährung wurde rechtzeitig gehemmt. Für Flüge aus 2023 läuft die Zeit am 31.12.2026 ab. Wer jetzt noch einen Fall aus 2023 offen hat, sollte nicht bis Mitte Dezember warten: Die Airline braucht Zeit zum Antworten, und ein Schlichtungsantrag oder Mahnbescheid muss vor Fristende eingereicht sein.

Ein normales Forderungsschreiben an die Airline hält die Verjährung nicht automatisch an. Läuft die Frist bald ab, reicht eine E-Mail nicht – Sie brauchen dann einen Schlichtungsantrag, einen Mahnbescheid oder eine Klage.

Was die Frist anhält: Hemmung der Verjährung

Bestimmte Schritte „hemmen“ die Verjährung. Das bedeutet: Die Uhr bleibt stehen, solange das Verfahren läuft. Nach § 204 Abs. 1 BGB gehören dazu unter anderem:

  • die Erhebung einer Klage,
  • die Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren,
  • ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle, also etwa bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp) oder der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.

Die Hemmung endet sechs Monate nach dem Abschluss des Verfahrens (§ 204 Abs. 2 BGB). Scheitert also eine Schlichtung, haben Sie danach noch Zeit für eine Klage. Wie die Schlichtung abläuft und welche Stelle zuständig ist, lesen Sie unter Schlichtung. Wann genau eine Hemmung beginnt und endet, kann im Einzelfall schwierig sein; wenn viel Geld oder eine knappe Frist im Spiel ist, lohnt sich eine Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale.

Sonderfall Pauschalreise: zwei verschiedene Fristen

War der verspätete Flug Teil einer Pauschalreise, laufen zwei Fristen nebeneinander:

  • Ausgleich nach EU-Recht gegen die Airline: drei Jahre zum Jahresende. Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass das auch dann gilt, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war (BGH, X ZR 62/23).
  • Minderung und Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter: nur zwei Jahre ab dem vertraglich vereinbarten Reiseende (§ 651j BGB).

Mehr zu Ansprüchen gegen den Veranstalter finden Sie unter Reisemängel reklamieren und Flugverspätung bei Pauschalreise.

Gepäck: Hier gelten kürzere Fristen

Für beschädigtes, verspätetes oder verlorenes Gepäck gilt nicht die EU-Verordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen. Dort sind die Fristen deutlich kürzer: Schäden müssen Sie binnen 7 Tagen, Verspätungen binnen 21 Tagen schriftlich anzeigen, und für eine Klage haben Sie zwei Jahre. Details unter Gepäck verspätet oder verloren.

Flüge im Ausland: andere Fristen möglich

Die drei Jahre zum Jahresende gelten, wenn deutsches Recht anwendbar ist – typischerweise, wenn Sie in Deutschland klagen. Bei einem innereuropäischen Flug können Sie wahlweise am Gericht des Abflug- oder des Ankunftsorts klagen (EuGH, C-204/08 Rehder). Starten Sie zum Beispiel in Madrid und landen in Frankfurt, ist eine Klage in Deutschland möglich. Wird der Anspruch dagegen in einem anderen Land verfolgt, kann dort eine andere Verjährungsfrist gelten, die kürzer oder länger ist. Verlassen Sie sich in solchen Fällen nicht auf die deutsche Frist, sondern fordern Sie so früh wie möglich.

Was sich ab 2027 ändert

Die EU hat im Juli 2026 eine Reform beschlossen; sie gilt voraussichtlich ab Oktober 2027. Bis dahin gilt das bisherige Recht. Nach der beschlossenen Reform müssen Fluggäste ihren Ausgleich innerhalb von 9 Monaten ab dem tatsächlichen Abflugdatum bei der Airline beantragen. Die Airline muss dann binnen 30 Tagen zahlen oder begründet ablehnen. Wie sich diese neue Antragsfrist zur dreijährigen Verjährung nach deutschem Recht verhält, ist noch ungeklärt. Für Flüge vor dem Geltungsbeginn der Reform bleibt es bei den bisherigen Regeln.

Am sichersten fahren Sie, wenn Sie Ihren Anspruch direkt nach dem Flug geltend machen. Den Betrag ermittelt der Entschädigungsrechner, das Schreiben erstellt der Musterbrief-Generator.

So sichern Sie Ihren Anspruch rechtzeitig

  1. Fristende bestimmenFlugjahr plus drei Jahre, Stichtag ist der 31. Dezember.
  2. Airline schriftlich auffordernMit Buchungsnummer, Flugnummer, Betrag und einer Zahlungsfrist von zwei bis drei Wochen.
  3. Bei Ablehnung oder Schweigen schlichtenLehnt die Airline ab oder hatte sie zwei Monate Zeit, können Sie die Schlichtung beantragen – das hemmt die Verjährung.
  4. Knappe Frist? Gericht einschaltenMahnbescheid oder Klage rechtzeitig vor dem 31. Dezember einreichen.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich nach einer Flugverspätung Entschädigung fordern?

In Deutschland drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2024 verjährt mit Ablauf des 31.12.2027.

Gilt die Frist von zwei Jahren aus dem Montrealer Übereinkommen?

Nicht für die Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung. Der Bundesgerichtshof wendet hier die dreijährige Verjährung an. Die zwei Jahre gelten zum Beispiel für Gepäckschäden.

Stoppt eine E-Mail an die Airline die Verjährung?

In der Regel nicht. Sicher gehemmt wird die Verjährung durch Klage, Mahnbescheid oder einen Antrag bei einer anerkannten Schlichtungsstelle.

Habe ich ab 2027 nur noch 9 Monate Zeit?

Nach der beschlossenen Reform gilt für neue Fälle eine Antragsfrist von 9 Monaten gegenüber der Airline. Wie sie sich zur Verjährung nach deutschem Recht verhält, ist noch offen. Für ältere Flüge gilt das bisherige Recht.

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