Unwetter, unerwartet einsetzender Schneefall im Winter und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt stellen Flughäfen auf die Probe. Besonders widrige Bedingungen können zu Flugverspätung wegen Unwetter führen, in manchen Fällen auch zur Annullierung des Fluges. Für Reisende stellt sich die Frage: Gilt Unwetter als außergewöhnlicher Umstand? Oder müssen Flug-Gesellschaften auch bei schlechten Wetterbedingungen die Reise ermöglichen bzw. Ausgleichszahlungen leisten?
Wie aus der Verordnung für Fluggastrechte Nr. 261/2004 hervorgeht, schließt der Gesetzgeber das Verschulden der Flug-Gesellschaften bei außergewöhnlichen Umständen aus. Als außergewöhnlich gelten zum Beispiel politische Instabilität, Sicherheitsrisiken und Streiks – darüber hinaus aber auch Wetterbedingungen, die die Flugsicherheit bedrohen. Während die Fluggastrechte bei Streik keine Fragen offen lassen, wirft die Ausnahme Unwetter vor Gerichten häufig Streitfragen auf. Zu gerne benutzen Luftfahrt-Unternehmen die Ausnahme als Ausrede.
Infos & Tipps auf dieser Seite
Flugverspätung wegen Unwetter: Ihre Rechte im Dreisatz
- manchmal Anspruch auf Ausgleichszahlungen
- Anrecht auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotel-Unterbringung und Transfer
- Anrecht auf Erstattung des Ticketpreises und Ersatzflug zum Reiseziel
Flugverspätung: Unwetter ungleich Unwetter
In den meisten Fällen besteht bei Unwetter kein Anspruch auf monetären Ausgleich. Wenn andere Fluglinien ihre Fluggäste ohne Probleme von A nach B lotsen, liegt die Schuld aber ziemlich sicher beim Luftfahrt-Unternehmen. So kann der Mangel an Enteisungsmittel etwa nicht als außergewöhnlicher Umstand herhalten – das urteilte das brandenburgische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 19. November 2013 (Aktenzeichen 2 U 3/13). Besonderheit dabei: Auch wenn ein drittes Unternehmen das Mittel bereitstellt, muss die Flug-Gesellschaft dafür sorgen, dass das auch geschieht. Sagen die Richter in Brandenburg.
Ansprüche bei Flugverspätung wegen Unwetter
Ganz sicher haben Reisende ein Recht auf Betreuungsleistungen, sobald sich das Flugzeug um mehr als zwei Stunden verspätet. Je nachdem, wie lange die Verspätung ausfällt, müssen die Dienstleister Mahlzeiten und Getränke bereitstellen oder sogar einen Hotel-Aufenthalt finanzieren und für den Transfer zum Hotel und Flughafen aufkommen. Ab einer Verspätung von über fünf Stunden können Sie auch den Vertrag kündigen und die Flug-Gesellschaft um Erstattung des Ticketpreises bitten.