Flugverspätung wegen Unwetter

Unwetter, unerwartet einsetzender Schneefall im Winter und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt stellen Flughäfen auf die Probe. Besonders widrige Bedingungen können zu Flugverspätung wegen Unwetter führen, in manchen Fällen auch zur Annullierung des Fluges. Für Reisende stellt sich die Frage: Gilt Unwetter als außergewöhnlicher Umstand? Oder müssen Flug-Gesellschaften auch bei schlechten Wetterbedingungen die Reise ermöglichen bzw. Ausgleichszahlungen leisten?

Wie aus der Verordnung für Fluggastrechte Nr. 261/2004 hervorgeht, schließt der Gesetzgeber das Verschulden der Flug-Gesellschaften bei außergewöhnlichen Umständen aus. Als außergewöhnlich gelten zum Beispiel politische Instabilität, Sicherheitsrisiken und Streiks – darüber hinaus aber auch Wetterbedingungen, die die Flugsicherheit bedrohen. Während die Fluggastrechte bei Streik keine Fragen offen lassen, wirft die Ausnahme Unwetter vor Gerichten häufig Streitfragen auf. Zu gerne benutzen Luftfahrt-Unternehmen die Ausnahme als Ausrede.

Flugverspätung wegen Unwetter: Ihre Rechte im Dreisatz

  • manchmal Anspruch auf Ausgleichszahlungen
  • Anrecht auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotel-Unterbringung und Transfer
  • Anrecht auf Erstattung des Ticketpreises und Ersatzflug zum Reiseziel

Flugverspätung: Unwetter ungleich Unwetter

In den meisten Fällen besteht bei Unwetter kein Anspruch auf monetären Ausgleich. Wenn andere Fluglinien ihre Fluggäste ohne Probleme von A nach B lotsen, liegt die Schuld aber ziemlich sicher beim Luftfahrt-Unternehmen. So kann der Mangel an Enteisungsmittel etwa nicht als außergewöhnlicher Umstand herhalten – das urteilte das brandenburgische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 19. November 2013 (Aktenzeichen 2 U 3/13). Besonderheit dabei: Auch wenn ein drittes Unternehmen das Mittel bereitstellt, muss die Flug-Gesellschaft dafür sorgen, dass das auch geschieht. Sagen die Richter in Brandenburg.

Andere Instanzen in anderen Bundesländern urteilen gegenteilig. Jeder Fall, der die Gerichte erreicht, muss individuell beurteilt werden. Das führt zu Rechts-Unsicherheit. Zumindest, was die Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung wegen Unwetter betrifft.

Ansprüche bei Flugverspätung wegen Unwetter

Ganz sicher haben Reisende ein Recht auf Betreuungsleistungen, sobald sich das Flugzeug um mehr als zwei Stunden verspätet. Je nachdem, wie lange die Verspätung ausfällt, müssen die Dienstleister Mahlzeiten und Getränke bereitstellen oder sogar einen Hotel-Aufenthalt finanzieren und für den Transfer zum Hotel und Flughafen aufkommen. Ab einer Verspätung von über fünf Stunden können Sie auch den Vertrag kündigen und die Flug-Gesellschaft um Erstattung des Ticketpreises bitten.

Falls der Flug annulliert wurde, können Sie sich ebenfalls den Ticketpreis erstatten lassen und einen kostenlosen Rückflug einfordern. Alternativ muss das Unternehmen einen Ersatzflug anbieten und auch die Reisekosten übernehmen, falls dafür die Anfahrt zu einem benachbarten Flughafen vonnöten ist.