Flugverspätung bei Pauschalreise

Pauschalreisende befinden sich im Vorteil: Anders als Reisende, die ihren Flug direkt bei der Flug-Gesellschaft buchen, können Sie bei einer Flugverspätung der Pauschalreise frei wählen, an wen Sie sich wenden. Reiseveranstalter oder Luftfahrt-Unternehmen – wer darf die Entschädigung leisten? Als Ratgeber machen wir im folgenden Artikel auf die Unterschiede aufmerksam und helfen bei der Entscheidungshilfe.

Grundsätzlich gilt: Wer sich an die Flug-Gesellschaft wendet, kann Ausgleichs-Forderungen von bis zu 600 Euro geltend machen. Beim Reiseveranstalter empfiehlt sich der Blick auf die Frankfurter Tabelle, mit der auch die meisten Gerichte in Deutschland arbeiten.

Entschädigung bei Flugverspätung der Pauschalreise

Auch für Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, gelten die Fluggastrechte im Überblick. Je nach Flugstrecke und Verspätung können Sie der Flug-Gesellschaft unterschiedliche Ausgleichs-Zahlungen in Rechnung stellen:

Flugstrecke Verspätung Ausgleichs-Forderung
bis zu 1.500 km mehr als zwei Stunden 250 Euro
bis zu 3.500 km mehr als drei Stunden 400 Euro
ab 3.500 km mehr als vier Stunden 600 Euro

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 muss die Airline zusätzlich betreuende Leistungen gewähren, die neben Mahlzeiten und Erfrischungen auch Telefonate bzw. E-Mails oder Hotel-Unterbringungen umfassen. Letzteres ist nur bei Wartezeiten über Nacht der Fall – dabei werden auch die Fahrtkosten zwischen Hotel und Flughafen übernommen.

Frankfurter Tabelle klärt Reiserecht für Pauschalreise

Anders als die EU-Verordnung sieht die Frankfurter Tabelle erst eine Flugverspätung ab vier Stunden als Reisemangel an. Auch die Flugstrecke spielt für die Höhe der Entschädigung keine Rolle – nur die tatsächlichen Transport-Kosten. Für jede weitere Stunde ab vier Stunden Verspätung können Sie 5 Prozent der Transport-Kosten zurückverlangen. Nach Adam Ries wird der Flug nach einem Tag Warten kostenlos.

Neben der Flugverspätung lassen sich gemäß der Frankfurter Tabelle auch Reisemängel reklamieren, die sich auf dem Flug bemerkbar machen: Abweichungen vom üblichen Standard, eklatante Mängel in der Bord-Verpflegung.

Lassen Sie sich bestmöglich entschädigen

Wie eingangs erwähnt, können Sie entweder die Flug-Gesellschaft oder den Reiseveranstalter zur Kasse bitten – nicht aber beide nacheinander. Daher empfiehlt sich vor der Forderung das Zücken des Taschenrechners. Bei günstigen Flügen erwartet Fluggäste mit der EU-Verordnung eine höhere Entschädigung. Online-Dienste, die die Entschädigung bei Flugverspätung der Pauschalreise vor Gericht einklagen, holen das maximal Mögliche für Sie heraus.