Thema Flugumbuchung – was für die Luftfahrt-Unternehmen täglicher Usus ist, verleitet Fluggäste selten zu Luftsprüngen. Um Kosten zu sparen, verkaufen Flug-Gesellschaften häufig mehr Sitzplätze als das Flugzeug hergibt. In der Hoffnung, dass manche Passagiere ihren Flug verpassen oder verschieben, entsteht für die Gesellschaften kein Problem. Manchmal trifft auch eine kleinere Maschine als geplant am Flughafen ein. Auch dann muss die Airline Umbuchungen vornehmen.
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Flugumbuchung: Entschädigung und Ansprüche im Überblick
- finanzieller Ausgleich bis 600 Euro (abhängig von Flugstrecke und Verspätung)
- unterstützende Leistungen wie Essen, Telefon-Gespräche und Hotel-Aufenthalt
- kostenlose Beförderung zum Abflugort, Erstattung der Ticketpreis-Kosten
Weniger Entschädigung bei kleiner Verspätung
Organisiert die Flug-Gesellschaft einen Ersatzflug, der mit zwei, drei oder vier Stunden Verspätung am Ziel-Flughafen eintrifft, muss die Airline lediglich 50 Prozent der Ausgleichszahlungen leisten – die aber auf jeden Fall. Dabei beziehen sich die zwei, drei und vier Stunden auf die Flugdistanzen der folgenden Tabelle:
Flugstrecke | Ausgleichsleistung |
bis > 1.500 km | 250 Euro (125 Euro) |
bis > 3.500 km | 400 Euro (200 Euro) |
über 3.500 km | 600 Euro (300 Euro) |
Wenn sich die Flug-Gesellschaft quer stellt
Wie eingangs erwähnt, gehört die Flugumbuchung zur gängigen Praxis an Flughäfen allerorts – das Zahlen der Ausgleiche oftmals nicht. Häufig müssen die vom Gesetzgeber in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegten Regeln vor Gericht erstritten werden. Um die eigenen Chancen zu erhöhen und Kosten zu sparen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Online-Diensten, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. Das zeigt, wie selten die Luftfahrt-Unternehmen von sich aus dem Recht entsprechen.
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