Fluggastrechte-Verordnungen: Rechte bei Verspätung, Annullierung & Überbuchung

passagierrechte-eu-verordnungTraum-Szenario Flughafen: Ohne Wartezeiten meistern Sie den Check-in, steigen ins Flugzeug ein und wachen einen Augenschlag später im Urlaubs-Paradies auf. In der Realität dauert der Check-in meistens eine Weile länger, das Flugzeug kann verspätet eintreffen oder sogar komplett ausfallen. Lassen Sie sich am Buchstaben-Wust der EU-Verordnung 261/2004 vorbei zum folgenden Text lotsen, der Ihre Rechte bei typischen Szenarien zusammenfasst. Für Spezialfälle finden sich auf der Website weitere Texte.

Übrigens: Mit der Fluggastrechteverordnung hat die europäische Union Mindestrechte für Fluggäste formuliert – der gleiche Wortlaut findet sich in Artikel 1. Falls Sie Ihre Entschädigung erfordern, legen Sie also das schlechte Gewissen ab. Reisende erlangen mit dem Ticketpreis einige Rechte, die den Flug-Gesellschaften zu Recht Pflichten auferlegen.

EU Verordnung bei Flugverspätung: Alle Ansprüche im Überblick

Distanz Verspätung ab Ausgleichs-Anspruch
maximal 1.500 km > zwei Stunden 250 Euro
maximal 3.500 km > drei Stunden 400 Euro
Langstrecke ab 3.500 km > vier Stunden 600 Euro
Lässt der gewünschte Flieger auch nach fünf Stunden Wartezeiten noch auf sich warten, können Sie auf Wunsch den Beförderungs-Vertrag rückgängig machen und auf die Erstattung der entstandenen Kosten beim Ticket-Kauf pochen.

Bei der monetären Entschädigung gewährt der Gesetzgeber den Luftfahrt-Unternehmen eine kleine Hintertür: Faktoren wie die politische Stabilität eines Landes, Sicherheitsrisiken, Wetterbedingungen oder Streiks sind für die Airlines unberechenbar. Trotzdem bleibt der Ärger bei wartenden Urlaubern und geschäftlichen Vielfliegern bestehen. Von den Ausnahme-Regelungen unberührt bleibt der Anspruch auf unterstützende Leistungen. Dazu gehören

  1. bei Wartezeiten von wenigen Stunden Mahlzeiten, Getränke sowie zwei Telefonate, Telefaxe bzw. E-Mails,
  2. bei Verzögerungen über Nacht die obigen Leistungen und die Hotel-Unterbringung samt Transfer-Verkehr.
Dokumentieren Sie das Verhalten der Flug-Gesellschaft minutiös, falls die Betreuungsleistungen verwehrt werden. Sammeln Sie auch Quittungen und stellen Sie Kontakte zu anderen Betroffenen her, um die Ansprüche später glaubwürdig vertreten zu können.

Fluggastrechteverordnung regelt Rechte bei Annullierung

Gemäß der EU Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen auch bei Annullierung eines Fluges Ausgleichs-Leistungen zu. Darüber hinaus bleiben die in der Aufzählung formulierten Betreuungsleistungen bestehen. Sobald der Flug annulliert wurde, können Sie auch auf Erstattung der Ticketpreis-Kosten oder eine ersatzweise Beförderung bestehen. In jedem Fall muss sich das Luftfahrt-Unternehmen bewegen.

Falls das zuständige Flug-Unternehmen innerhalb von zwei, drei oder vier Stunden einen Ersatzflug organisiert – die Zeiten orientieren sich an den Distanzen und Verspätungen aus obiger Tabelle –, kann die Airline den finanziellen Ausgleich auf die Hälfte der Zahlungen begrenzen.

Überbuchung: Das sagt die Verordnung der Fluggastrechte

Falls Sie wegen einer Überbuchung den Flug nicht wahrnehmen können, gelten die gleichen Rechte wie oben. In jedem Fall stehen Ihnen Ausgleichs-Zahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro zu, weil das Verschulden eindeutig bei der Airline liegt. Orientieren Sie sich bei der Höhe der Entschädigung an der ersten Tabelle. Weitere Informationen liefert der verlinkte Text, der den bei Überbuchung wichtigen Artikel 4 der Fluggastrechteverordnung behandelt.