Flug stornieren: Geld zurück?

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Auch bei selbst stornierten Tickets haben Sie die Chance auf Geld zurück
Todesfälle in der Familie, Krankheit oder Verletzungen – dass Reisende freiwillig auf ihren Urlaub verzichten und in logischer Konsequenz den Flug stornieren, kann verschiedene Gründe haben. Was die Urlauber häufig vergessen: Dass sie Anspruch auf mindestens einen Teil der Ticketpreis-Kosten haben. Luftfahrt-Unternehmen können nur die tatsächlich entstandenen Kosten einbehalten. In der Praxis verkauft die Airline den frei gewordenen Sitzplatz aber an neue Kunden weiter – gelingt das, entsteht der Flug-Gesellschaft kein Schaden.

Ganz gleich, ob Sie einen Flug stornieren bei Germanwings oder direkt bei der Lufthansa: In jedem Fall können Sie das Geld für erhobene Steuern und Gebühren zurückfordern. Die kann die Airline nur erheben, wenn der Sitzplatz tatsächlich besetzt wurde. Falls das der Fall ist, haben Sie Anspruch auf die Erstattung sämtlicher Ticketpreis-Kosten.

Flug stornieren: Kosten für Steuern und Gebühren

Wie im Alltag aller Steuerzahler, meldet sich auch bei Flügen der Gebühren-Katalog zu Wort – die fälligen Kosten übersteigen bei Billig-Airlines häufig den eigentlichen Wert des Flug-Tickets. Falls Sie den Flug stornieren, muss die Flug-Gesellschaft genau auflisten, welche Kosten sie dadurch eingespart hat – und Ihnen das Geld zurück erstatten. In der gängigen Praxis verweisen die Flug-Gesellschaften an das Reisebüro oder verlangen unanständig hohe Gebühren für die Bearbeitung. Dass das unzulässig ist, hat das Landgericht Berlin festgestellt – mehr dazu im letzten Absatz.

Flug stornieren und Geld zurück?

Vielleicht haben Sie das auch schon erlebt: Obwohl Sie sich künftig zum Check-in einfinden und sämtliche Reise-Unterlagen bereithalten, bleiben Sie am Flughafen zurück. Kein Sitzplatz verfügbar – obwohl Sie extra einen Sitzplatz reserviert haben. Überbuchung beim Flug heißt das Zauberwort, mit dem Luftfahrt-Unternehmen Kosten sparen und voll besetzte Flieger in die Luft schicken. Falls Sie den Flug stornieren und der Flieger voll besetzt abhebt, können Sie die kompletten Flugschein-Kosten einfordern.

In einem Urteil vom 06. Juni 2014 (Aktenzeichen 2-24 S 152/13) stärkte das Landgericht Frankfurt die Rechte der Verbraucher. Ganz gleich, was die AGB behaupten, haben Reisende immer Anrecht auf mindestens einen Teil des Flugpreises. Manche Flug-Gesellschaften schließen die Erstattung in den AGB kategorisch aus – das ist unzulässig.

Weiterhin muss die Flug-Gesellschaft nachvollziehbar darlegen, ob und zu welchem Preis sie die Tickets weiterverkauft hat. Kann die Airline nicht beweisen, dass sie die Tickets nicht verkauft hat, entscheidet das Gericht automatisch im Sinne des Verbrauchers.

Airline muss Flug Storno kostenlos bearbeiten

Wenden Sie sich nach stornierten Flügen direkt an die Flug-Gesellschaft, erfinden diese mit Vorliebe Fantasie-Gebühren, die für die Bearbeitung fällig werden. Vor wenigen Jahren beschritt die Verbraucherzentrale Bundesverband den Klageweg und rief das Landgericht Berlin an. Im Urteil vom 29. November 2011 (Aktenzeichen 15 O 395/10) kam das Gericht zum Schluss, dass die Flug-Gesellschaft kein Entgelt für bearbeitete Stornos verlangen kann.

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