Flug verpasst: Geld zurück?

flug-verpasst-flugzeug-luftIn den anderen Artikeln auf der Website verspätet sich immer das Flugzeug – in Wahrheit treffen auch unzählige Menschen mit Verspätung am Flughafen ein. Und das jeden Tag. Falls Sie in den vergangenen drei Jahren einen Flug verpasst haben, haben Sie tatsächlich Anrecht auf Geld zurück. Zumindest auf einen Teil der Ticketpreis-Kosten – nämlich auf die Steuern und Gebühren. Das kann bei manchen Tickets bis zu 25 Prozent der gesamten Kosten ausmachen.

Ähnlich wie bei Ausgleichszahlungen scheuen sich die Flug-Gesellschaften, den Passagieren Recht zu geben. Steuern und Gebühren darf das Unternehmen nämlich nur erheben, solange der Sitzplatz tatsächlich besetzt ist. Weiter gedacht: Solange Sie keinen Gebrauch von Ihren Rechten machen, hat die Airline ihren Beförderungs-Vertrag erfüllt. Zumindest wird das in den Akten so vermerkt.

Diese Steuern und Gebühren entfallen auf Flug-Tickets

Im Steuer- und Gebühren-Paradies Deutschland haben auch Flug-Gesellschaften die Pflicht, eine Vielzahl an Steuern und Gebühren zu erheben. Kerosin-Zuschläge, Mehrwert- und Luftverkehrs-Steuer können mit einem Viertel der Ticketpreis-Kosten zu Buche schlagen. Haben Sie Ihren Flug verpasst, können Sie diesen Teil mit gutem Recht zurückfordern. Wer sich als Passagier direkt an die Airline wendet, erhält keine Auskunft oder muss unverschämte Bearbeitungs-Gebühren zahlen. Am Abakus stellt sich dann heraus, dass das Nullsummenspiel keine Freude bereitet.

Flugentschädigungs-Dienstleister fordern Ihr Geld mit mehr Erfolg zurück. Im Erfolgsfall behält der Anbieter eine Provision ein – Sie freuen sich indes über einen unerwarteten Geldregen. Schließlich haben Sie das Geld bereits abgeschrieben.

Flug verpasst: Spezialfälle Überbuchung und Anschlussflug

In seltenen Fällen haben Sie zwar den Flug verpasst, konnten aber wegen Überbuchung beim Flug auch nicht mitfliegen. Dann können Sie sogar den kompletten Ticketpreis zurückfordern – das zeigt auch die jüngere Rechtsprechung. Vor Gericht befindet sich die Airline in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Sitzplatz leer geblieben ist. Falls das gelingt, erhalten Sie immerhin die bereits erwähnten Steuern und Gebühren wieder.

Vielleicht haben Sie auch, etwa wegen Flugverspätung, den Anschlussflug verpasst. In diesem Fall stehen Reisenden Ausgleichszahlungen und unterstützende Leistungen wie Mahlzeiten, Telefonate oder bei Verzögerung über Nacht sogar eine Hotel-Unterbringung zu. Weitere Informationen lesen Sie im verlinkten Artikel.

Anders verhält sich die Sache, wenn Sie wegen Flugverspätung den Zug verpasst haben. Zum einen hängt die Sachlage von der Flugdistanz und Verspätung ab. Kleine Verzögerungen von wenigen Stunden müssen Sie bei Ihrer Reiseroute einkalkulieren. Zudem werden sich viele Flug-Gesellschaften darauf berufen, dass der Beförderungs-Vertrag am Ziel-Flughafen endet. Rechnen Sie sich keine großen Chancen aus und beißen Sie in den sauren Apfel.