EU-Fluggastrechte · Stand 9. Oktober 2026
Flugverspätung: Entschädigung prüfen und einfordern
Drei Stunden zu spät gelandet? Dann schuldet Ihnen die Fluggesellschaft in vielen Fällen eine pauschale Ausgleichszahlung – unabhängig vom Ticketpreis und zusätzlich zu Essen, Getränken und Hotel während der Wartezeit.
- 250 €bis 1.500 km
- 400 €1.500 bis 3.500 km und alle längeren EU-Flüge
- 600 ۟ber 3.500 km
Pro Person, auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 261/2004.
Was ist bei Ihrem Flug passiert?
- Flug annulliertAusgleich, wenn die Absage weniger als 14 Tage vorher kam
- Überbucht, nicht mitgenommenSofortiger Anspruch – Überbuchung ist keine Ausrede
- Anschlussflug verpasstEs zählt die Verspätung am Endziel, nicht beim Umsteigen
- StreikStreikt das eigene Personal, muss die Airline meist zahlen
- UnwetterOft kein Ausgleich – aber Betreuung und Erstattung
- PauschalreiseAnsprüche gegen Airline und Reiseveranstalter
So kommen Sie an Ihr Geld
- Belege sichernBordkarte, Buchungsbestätigung und die tatsächliche Ankunftszeit notieren (Foto der Anzeigetafel, Uhrzeit beim Aussteigen). Fragen Sie am Schalter nach dem Grund und lassen Sie sich ihn schriftlich geben.
- Anspruch prüfenDer Entschädigungsrechner ermittelt Entfernung, Betrag und Frist. Entscheidend sind Ankunftsverspätung, Strecke und der Grund.
- Selbst fordernSchreiben Sie die Fluggesellschaft an – am besten über deren Online-Formular oder mit unserem Musterbrief. Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen.
- Nicht aufgebenZahlt die Airline nicht, hilft die kostenlose Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Alternativ übernehmen Fluggastrechte-Portale oder Anwälte den Fall. Die Frist läuft in Deutschland drei Jahre (Verjährung).
Wann zahlt die Airline – und wann nicht?
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, und für Flüge in die EU, wenn eine europäische Fluggesellschaft sie durchführt. Norwegen, Island und die Schweiz sind einbezogen. Wer von Antalya mit Turkish Airlines nach Berlin fliegt, hat also keinen Anspruch nach EU-Recht, wer mit Condor zurückfliegt, schon.
Die Pflicht zur Zahlung entfällt nur bei außergewöhnlichen Umständen, die auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht zu vermeiden waren. Dazu zählen etwa schwere Unwetter, Streiks der Fluglotsen, Vogelschlag oder Sperrungen durch Behörden. Technische Defekte, Personalmangel oder ein Streik der eigenen Piloten und Flugbegleiter sind dagegen in aller Regel kein Grund, die Entschädigung zu verweigern. Einzelheiten stehen unter Ihre Rechte im Überblick.
Wichtig: Die Entschädigung richtet sich nach der Verspätung bei der Ankunft, nicht beim Abflug. Gemessen wird, wann die Flugzeugtür am Ziel geöffnet wird.
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Häufige Fragen
Ab wie vielen Stunden Verspätung gibt es Geld?
Ab drei Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel. Bei weniger als drei Stunden gibt es keine pauschale Entschädigung, aber je nach Strecke ab zwei, drei oder vier Stunden Wartezeit am Abflughafen Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke.
Bekomme ich die Entschädigung zusätzlich zum Ticketpreis?
Ja. Die Ausgleichszahlung ist ein Pauschalbetrag für die verlorene Zeit. Sie hängt nicht vom Ticketpreis ab und wird auch bei einem Billigflug für 29 € in voller Höhe fällig. Wird der Flug annulliert, können Sie zusätzlich den Ticketpreis zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.
Muss ich einen Gutschein der Airline annehmen?
Nein. Die Zahlung erfolgt in Geld, per Überweisung oder Scheck. Einen Gutschein oder Meilen müssen Sie nur akzeptieren, wenn Sie schriftlich zustimmen.
Wie lange habe ich Zeit?
In Deutschland verjähren die Ansprüche nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Für einen Flug im Juli 2026 läuft die Frist also bis zum 31. Dezember 2029.
Ändern sich die Fluggastrechte bald?
Ja, aber noch nicht jetzt. Die EU hat im Juli 2026 eine Reform beschlossen, die voraussichtlich ab Oktober 2027 gilt. Die Drei-Stunden-Grenze und die Beträge von 250, 400 und 600 € bleiben; neu ist unter anderem eine Frist von neun Monaten für den Antrag bei der Airline. Für alle Flüge bis dahin gilt das bisherige Recht.
Lohnt sich ein Fluggastrechte-Portal?
Portale übernehmen das Kostenrisiko und behalten bei Erfolg meist rund 30 bis 35 % der Entschädigung einschließlich Mehrwertsteuer, bei einem Gerichtsverfahren teils noch mehr. Wer selbst schreibt und bei Ablehnung die kostenlose Schlichtungsstelle einschaltet, bekommt den vollen Betrag – braucht dafür aber etwas Geduld.