Fluggastrechte im Überblick: Was Ihnen in welcher Situation zusteht
Ob der Flug zu spät ankommt, gestrichen wird oder Sie am Gate stehen bleiben: In den meisten Fällen stehen Ihnen 250 bis 600 € pro Person zu, dazu Verpflegung und die Wahl zwischen Geld zurück und Ersatzflug. Beim Gepäck gelten andere Regeln, bei Pauschalreisen haben Sie zusätzlich Ansprüche gegen den Veranstalter. Die Tabelle zeigt, was in welcher Lage gilt.
Auf einen Blick
- Geld ab
- 3 Std. Verspätung am Endziel, bei kurzfristiger Annullierung oder Überbuchung
- Höhe
- pauschal nach Luftlinie, nicht nach Ticketpreis
- Gegner
- die Airline, die den Flug durchführt
- Frist
- 3 Jahre zum Jahresende (Deutschland)
- Kosten
- Selbst fordern und Schlichtung: kostenlos
Alle Situationen in einer Tabelle
| Situation | Ihre Rechte | Betrag / Frist |
|---|---|---|
| Verspätung am Ziel ab 3 Std. | Ausgleich, Betreuung während des Wartens | 250 / 400 / 600 € |
| Abflug 2–4 Std. später (je nach Strecke) | Essen, Getränke, 2 Telefonate; Hotel bei Übernachtung | Sachleistung, keine Pauschale |
| Abflug ab 5 Std. später | Ticket zurück, wenn Sie nicht mehr fliegen wollen | Erstattung binnen 7 Tagen |
| Flug annulliert | Erstattung oder Ersatzflug, Betreuung, Ausgleich | kein Ausgleich bei Info ab 14 Tagen vorher |
| Flug um mehr als 1 Std. vorverlegt | wie Annullierung | 250 / 400 / 600 € |
| Überbuchung, unfreiwillig am Boden | Ausgleich sofort, Erstattung oder Ersatzflug, Betreuung | 250 / 400 / 600 € |
| Anschluss verpasst (eine Buchung) | wie Verspätung, gemessen am Endziel | ab 3 Std. Verspätung |
| Herabstufung in niedrigere Klasse | Teilerstattung des Flugpreises | 30 / 50 / 75 % |
| Gepäck beschädigt | Schadensersatz bis 1.519 SZR | Anzeige binnen 7 Tagen |
| Gepäck verspätet | Schadensersatz nach Montrealer Übereinkommen | Anzeige binnen 21 Tagen |
| Pauschalreise mit Flugproblem | Minderung gegen Veranstalter + Ausgleich von der Airline | Veranstalter: 2 Jahre |
| Selbst storniert oder nicht angetreten | Steuern und Gebühren zurück | kein Ausgleich |
Die genaue Stufe für Ihre Strecke zeigt der Entschädigungsrechner. Wer wissen will, welche Artikel der EU-Verordnung hinter den Zeilen stehen, findet die Erläuterung unter Fluggastrechte nach VO 261/2004.
Verspätung
Gezählt wird nicht die Abflugzeit, sondern wann Sie am Endziel aus dem Flugzeug können. Sind es drei Stunden oder mehr, gibt es Geld: etwa 250 € für München–Berlin, 400 € für Hamburg–Palma, 600 € für Frankfurt–New York. Unabhängig davon muss die Airline Sie schon beim Warten am Abfluggate versorgen. Bewahren Sie Quittungen auf, falls Sie Essen selbst bezahlen mussten.
Annullierung und Umbuchung
Wird ein Flug gestrichen, hängt der Ausgleich davon ab, wann Sie Bescheid bekommen haben und wie gut der angebotene Ersatz passt. Wichtig für Urlauber mit lange vorher gebuchten Flügen: Auch eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde zählt als Annullierung. Die Einzelheiten stehen auf den Seiten Flug annulliert und Flugumbuchung.
Überbuchung
Verkauft die Airline mehr Plätze, als die Maschine hat, und bleiben Sie unfreiwillig zurück, ist der Ausgleich sofort fällig – nicht erst nach Wochen. Melden Sie sich freiwillig, gilt das, was Sie mit der Airline aushandeln. Worauf Sie am Schalter achten sollten, erklärt die Seite Überbuchung beim Flug.
Anschlussflug verpasst
Bei zwei Flügen auf einer Buchung kommt es nur auf die Verspätung am letzten Ziel an. Startet der Zubringer von Stuttgart nur 40 Minuten zu spät, Sie verpassen deshalb den Weiterflug in Amsterdam und landen sechs Stunden später als geplant in Bangkok, steht Ihnen der volle Ausgleich zu (EuGH C-11/11, Folkerts). Getrennt gebuchte Flüge sind dagegen nicht geschützt. Mehr unter Anschlussflug verpasst.
Streik und Unwetter
Hier wird am häufigsten gestritten. Streikt das eigene Personal der Airline, muss sie zahlen; streiken Fluglotsen oder Flughafenbeschäftigte, kann sie entlastet sein. Bei Wetter kommt es darauf an, ob ein sicherer Flugbetrieb tatsächlich unmöglich war. Lesen Sie dazu Streik und Unwetter.
Gepäck
Koffer fallen unter ein eigenes internationales Abkommen, das Montrealer Übereinkommen. Die Airline haftet seit dem 28.12.2024 bis zu 1.519 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Passagier; wie viel das in Euro ist, hängt vom jeweiligen Kurs ab. Ältere Angaben von rund 1.300 € sind überholt. Entscheidend sind die kurzen Fristen für die schriftliche Schadensanzeige. Alles Weitere unter Gepäck verspätet oder verloren.
Pauschalreise
Bei einer Pauschalreise haben Sie zwei Ansprechpartner: Die Ausgleichszahlung kommt von der ausführenden Airline, die Minderung des Reisepreises vom Veranstalter. Beides wird miteinander verrechnet, doppelt gibt es also nichts. Mängel müssen Sie dem Veranstalter sofort anzeigen; seine Ansprüche verjähren nach zwei Jahren. Orientierung für die Höhe der Minderung bietet die Frankfurter Tabelle, Näheres auf der Seite Flugverspätung bei Pauschalreise.
Selbst storniert oder Flug verpasst
Haben Sie selbst abgesagt oder das Boarding verpasst, gibt es keinen Ausgleich. Steuern und Flughafengebühren für den nicht genutzten Flug muss die Airline trotzdem erstatten (BGH X ZR 119/22). Lassen Sie den Hinflug verfallen, bleibt Ihr Rückflug gültig. Siehe Flug stornieren und Flug verpasst.
Der Weg zur Zahlung
- Nachweise sammelnBordkarte, Buchungsbestätigung, Fotos der Anzeigetafel und Quittungen aufheben, Ankunftszeit notieren.
- Airline anschreibenAusgleich schriftlich mit Frist fordern, zum Beispiel mit unserem Musterbrief.
- Schlichtung nutzenZahlt die Airline nicht oder antwortet zwei Monate lang nicht, prüft eine Schlichtungsstelle Ihren Fall kostenlos – je nach Airline die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp) oder das Bundesamt für Justiz.
- Frist im Blick behaltenAnsprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende – Einzelheiten unter Verjährung.
Fluggastrechte-Portale übernehmen die Forderung gegen Provision. Laut eigenen Preisseiten behalten sie brutto meist rund 30 bis 35 % ein, bei Gerichtsverfahren teils deutlich mehr. Selbst fordern und Schlichtung kosten nichts.
Häufige Fragen
Welche Uhrzeit zählt für die drei Stunden?
Nach geltendem Recht der Moment, in dem am Ziel mindestens eine Tür geöffnet wird und Sie aussteigen dürfen. Notieren Sie diese Uhrzeit oder machen Sie ein Foto mit Zeitstempel.
Muss ich mich zwischen Ausgleich und Ersatzflug entscheiden?
Nein. Ersatzflug oder Erstattung und die Ausgleichszahlung sind getrennte Ansprüche. Nur wenn der Ersatz kaum später ankommt, darf die Airline den Ausgleich halbieren.
Gilt das auch für Flüge außerhalb Europas?
Bei Abflug in der EU immer. Bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU nur, wenn eine EU-Airline fliegt – etwa Lufthansa von Dubai nach Frankfurt.
Was ist, wenn die Airline gar nicht antwortet?
Nach zwei Monaten ohne Antwort können Sie die Schlichtung anrufen. Die Zuständigkeit hängt davon ab, ob die Airline Mitglied der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist; sonst ist das Bundesamt für Justiz zuständig.