Gepäck verspätet oder verloren: Was Ihnen zusteht
Kommt Ihr Koffer verspätet, beschädigt oder gar nicht an, haftet die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen. Seit dem 28.12.2024 liegt die Obergrenze bei 1.519 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Passagier. Wichtig sind die kurzen Fristen: Schäden müssen Sie binnen 7 Tagen, Verspätungen binnen 21 Tagen schriftlich anzeigen.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- Montrealer Übereinkommen (nicht die EU-Fluggastrechteverordnung)
- Höchstbetrag
- 1.519 SZR pro Passagier, seit 28.12.2024
- Sofort am Flughafen
- Schadensmeldung (PIR) bei der Gepäckermittlung
- Schriftliche Anzeige
- Beschädigung: 7 Tage · Verspätung: 21 Tage nach Erhalt
- Klagefrist
- 2 Jahre
Welches Recht gilt für Gepäck?
Die bekannte EU-Fluggastrechteverordnung mit ihren Pauschalen von 250, 400 oder 600 € regelt Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen – aber nicht das Gepäck. Für verspätete, beschädigte oder verlorene Koffer gilt das Montrealer Übereinkommen, ein internationaler Vertrag über die Haftung im Luftverkehr. Es gibt keine Pauschale: Ersetzt wird der Schaden, den Sie tatsächlich haben und nachweisen können, bis zu einer Höchstgrenze.
Ihr Ansprechpartner ist die Fluggesellschaft. Bei Umsteigeverbindungen wenden Sie sich am besten an die Airline, die Sie zuletzt befördert hat und an deren Schalter Sie am Zielflughafen stehen.
Wie viel zahlt die Airline höchstens?
Die Haftung für Zerstörung, Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck ist auf 1.519 Sonderziehungsrechte pro Passagier begrenzt (Art. 22 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen). Dieser Wert gilt seit dem 28. Dezember 2024; vorher lag die Grenze bei 1.288 SZR. Ältere Angaben wie „rund 1.300 €“, die man noch häufig liest, sind damit überholt.
Das Sonderziehungsrecht ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Sein Wert in Euro schwankt mit den Wechselkursen; den aktuellen Kurs veröffentlicht der IWF täglich. Der Höchstbetrag ist eine Obergrenze, kein Anspruch: Sie bekommen nur, was Sie als Schaden belegen.
Reisen Sie mit wertvollem Inhalt im Koffer, können Sie beim Check-in eine höhere Haftung gegen eine Wertdeklaration vereinbaren. Teure Elektronik, Schmuck und Medikamente gehören ohnehin ins Handgepäck.
Sofort am Flughafen: Die Schadensmeldung (PIR)
Fehlt Ihr Koffer am Gepäckband oder ist er beschädigt, gehen Sie vor dem Verlassen des Gepäckbereichs zum Schalter der Gepäckermittlung (Lost & Found) Ihrer Airline oder ihres Abfertigers. Dort wird ein Property Irregularity Report (PIR) erstellt, eine Verlust- oder Schadensmeldung. Sie erhalten eine Kopie mit einer Aktenzeichen-Nummer, mit der Sie den Suchstand verfolgen können.
- Lassen Sie sich die PIR-Kopie unbedingt aushändigen und fotografieren Sie sie.
- Halten Sie Gepäckabschnitt (Bag-Tag) und Bordkarte bereit.
- Beschreiben Sie den Koffer genau: Marke, Farbe, Größe, Besonderheiten.
- Bei Beschädigung: Fotos vom Schaden noch am Band machen.
Die PIR am Flughafen ersetzt nicht automatisch die schriftliche Anzeige mit Ihren Forderungen. Schicken Sie der Airline zusätzlich innerhalb der Fristen eine schriftliche Schadensanzeige.
Die Fristen: 7 und 21 Tage
Das Montrealer Übereinkommen verlangt eine schriftliche Anzeige bei der Airline (Art. 31):
| Situation | Frist für die schriftliche Anzeige |
|---|---|
| Gepäck beschädigt oder Inhalt fehlt | 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks |
| Gepäck verspätet | 21 Tage, nachdem Sie es erhalten haben |
| Klage gegen die Airline | 2 Jahre (Ausschlussfrist) |
Verpassen Sie diese Fristen, ist der Anspruch in der Regel verloren. Die zwei Jahre für die Klage sind eine Ausschlussfrist nach Art. 35 Montrealer Übereinkommen. Sie gilt nur für Gepäck und andere Haftungsfälle nach dem Übereinkommen – nicht für die Ausgleichszahlung bei Flugverspätung, die in Deutschland drei Jahre zum Jahresende verjährt (Frist und Verjährung).
Koffer verspätet: Notkäufe und Ersatz
Kommt Ihr Gepäck erst Tage später, dürfen Sie das Nötigste kaufen: Zahnbürste, Kosmetik, Unterwäsche, ein paar Kleidungsstücke, bei Bedarf Ladekabel. Die Airline muss diese Kosten im Rahmen der Höchstgrenze ersetzen, wenn sie angemessen sind. Ein Designeranzug für einen Strandurlaub wird kaum als notwendig anerkannt.
- PIR am Flughafen erstellenNoch im Gepäckbereich, Kopie mitnehmen.
- Nach Ersatzregeln fragenFragen Sie am Schalter, in welchem Umfang die Airline Notkäufe ersetzt, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
- Nur das Nötige kaufenBelege aufheben, Datum und Ort notieren.
- Schriftlich fordernInnerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Koffers: PIR-Nummer, Belege, Kontoverbindung.
- Bei Ablehnung schlichtenGepäckschäden gehören zu den Fällen, die die Schlichtungsstellen annehmen.
Koffer verloren
Taucht der Koffer nicht mehr auf, können Sie den Wert von Koffer und Inhalt ersetzt verlangen, bis zur Höchstgrenze von 1.519 SZR. Nach dem Montrealer Übereinkommen dürfen Sie Ihre Rechte wegen Verlusts geltend machen, wenn das Gepäck 21 Tage nach dem Tag, an dem es hätte ankommen sollen, nicht eingetroffen ist. Erstellen Sie eine Liste des Inhalts mit ungefährem Kaufdatum und Preis und legen Sie vorhandene Kaufbelege oder Fotos bei. Bei älteren Gegenständen ersetzen Airlines und Gerichte in der Praxis meist nicht den Neupreis, sondern einen geringeren Zeitwert.
Koffer beschädigt
Bei einem beschädigten Koffer verlangen Sie die Reparaturkosten oder, wenn sich die Reparatur nicht lohnt, den Wert des Koffers. Fotos vom Schaden, die PIR und – falls vorhanden – ein Kostenvoranschlag oder die Bestätigung einer Werkstatt, dass sich die Reparatur nicht lohnt, sind die wichtigsten Belege. Denken Sie an die kurze Frist von 7 Tagen.
Gepäck und Flugverspätung zugleich
Hatte Ihr Flug zusätzlich mehr als drei Stunden Verspätung, stehen Ihnen zwei getrennte Ansprüche zu: die Ausgleichszahlung nach EU-Recht für die Verspätung – den Betrag zeigt der Entschädigungsrechner – und der Ersatz des Gepäckschadens nach dem Montrealer Übereinkommen. Fordern Sie beides am besten getrennt an, den Ausgleich etwa mit dem Musterbrief. Bei einer Pauschalreise kann ein verlorener Koffer außerdem ein Reisemangel gegenüber dem Veranstalter sein.
Zahlt die Airline nicht oder zu wenig, ist die kostenlose Schlichtung der nächste Schritt; sie umfasst ausdrücklich auch Gepäckfälle (§ 57b Abs. 1 LuftVG).
Häufige Fragen
Wie viel Geld bekomme ich für einen verlorenen Koffer?
Den nachgewiesenen Schaden, höchstens 1.519 Sonderziehungsrechte pro Passagier. Der Euro-Wert schwankt mit dem Kurs des Sonderziehungsrechts.
Bis wann muss ich einen Gepäckschaden melden?
Eine Beschädigung binnen 7 Tagen, eine Verspätung binnen 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks – jeweils schriftlich bei der Airline.
Gibt es bei verspätetem Gepäck eine Pauschale wie bei Flugverspätung?
Nein. Ersetzt werden nur tatsächliche, belegte Kosten, etwa für notwendige Ersatzkäufe.
Was ist eine PIR?
Der Property Irregularity Report ist die Verlust- oder Schadensmeldung, die Sie am Flughafen bei der Gepäckermittlung erstellen lassen. Er dokumentiert, dass der Schaden bei der Ankunft bestand.