Zum Inhalt springen
FlugverspätungEntschädigung Anspruch prüfenPrüfen

Schlichtung bei Flugverspätung: Kostenlos zur Entschädigung

Aktualisiert am 9. Oktober 2026Quellen & UrteileKeine Rechtsberatung

Zahlt die Airline nicht, können Sie in Deutschland kostenlos eine Schlichtungsstelle einschalten. Zuständig ist entweder die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp) oder – für Airlines, die dort nicht Mitglied sind – die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Voraussetzung ist, dass Sie sich zuerst bei der Airline beschwert haben und diese abgelehnt hat oder zwei Monate Zeit hatte.

Auf einen Blick

Kosten
kostenlos für Fluggäste (Entgelt nur bei Missbrauch, höchstens 30 €)
Voraussetzung
Beschwerde bei der Airline, Ablehnung oder zwei Monate ohne Lösung
Wer zuständig ist
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr bei Mitgliedern, sonst Bundesamt für Justiz
Streitwert BfJ
10,01 € bis 5.000 €, nur private Reisen
Nicht möglich
wenn die Sache schon vor Gericht ist

Wann eine Schlichtung sinnvoll ist

Viele Fluggesellschaften lehnen Forderungen zunächst ab oder antworten gar nicht. Eine Klage scheuen die meisten Fluggäste wegen des Aufwands und des Kostenrisikos. Genau dafür gibt es die Schlichtung: Eine neutrale Stelle prüft Ihren Fall und macht einen Vorschlag zur Einigung. Für Sie ist das kostenlos, und Sie müssen keinen Anwalt einschalten.

Schlichtung kommt bei allen Zahlungsansprüchen aus einer Flugreise in Frage: Ausgleich bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung, Ticketerstattung, aber auch Schäden an Gepäck (§ 57b Abs. 1 LuftVG).

Die zwei Schlichtungsstellen für Flüge

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp)

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist eine private, anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Bis 2024 hieß sie „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“, kurz söp. Sie ist für Unternehmen zuständig, die bei ihr Mitglied sind – darunter viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter. Bei Flügen ist sie zuständig, wenn es um eine deutsche Airline geht oder der Flug in Deutschland startet oder landet. Nach eigenen Angaben hat sie 2025 mehr als 46.000 Verfahren abgeschlossen, über 85 % davon einvernehmlich.

Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

Nimmt eine Airline an keiner privaten Schlichtung teil, ist die behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig (§ 57a LuftVG). Das gilt auch für Fluggesellschaften außerhalb der EU, sofern der Flug in Deutschland startet oder landet. Die Stelle nimmt Fälle mit einem Streitwert von 10,01 € bis 5.000 € an, und zwar nur für private Reisen.

Welche Stelle für Ihre Airline zuständig ist, sehen Sie auf der Mitgliederliste der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Steht Ihre Airline nicht darauf, wenden Sie sich an das Bundesamt für Justiz. Einen Wegweiser bietet auch das Europäische Verbraucherzentrum.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Anspruch zuerst direkt bei der Airline geltend gemacht – am besten schriftlich, zum Beispiel mit unserem Musterbrief.
  • Die Airline hat abgelehnt oder seit Ihrer Beschwerde sind zwei Monate vergangen, ohne dass Sie eine Lösung bekommen haben.
  • Die Sache ist noch nicht vor Gericht und nicht bei einer anderen Schlichtungsstelle anhängig (§ 57b Abs. 2 LuftVG).
  • Es geht um eine private Reise und einen Betrag bis 5.000 €.

Haben Sie den Flug selbst storniert oder verpasst, gibt es keinen Ausgleich nach der Fluggastrechteverordnung; solche Fälle nimmt die Schlichtungsstelle beim BfJ nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW nicht an. Mehr dazu unter Flug verpasst.

Kosten

Für Fluggäste ist die Schlichtung kostenlos. Die Kosten trägt die Airline. Beim Bundesamt für Justiz kann vom Fluggast nur bei missbräuchlichen Anträgen ein Entgelt von höchstens 30 € verlangt werden (§ 57 Abs. 4 LuftVG). Anwaltskosten, falls Sie trotzdem einen Anwalt beauftragen, werden in der Regel nicht erstattet – nötig ist ein Anwalt für die Schlichtung aber nicht.

Ablauf der Schlichtung

  1. Beschwerde bei der AirlineForderung mit Buchungsnummer, Flugnummer, Datum und Betrag schriftlich einreichen und eine Frist setzen.
  2. Antwort abwartenAblehnung oder zwei Monate ohne Lösung – dann ist der Weg zur Schlichtung frei.
  3. Antrag stellenOnline-Formular der zuständigen Stelle ausfüllen; Buchungsbestätigung, Bordkarte und Schriftverkehr mit der Airline hochladen.
  4. Stellungnahme der AirlineDie Schlichtungsstelle fordert die Airline zur Stellungnahme auf.
  5. SchlichtungsvorschlagDie Stelle prüft den Fall und schlägt eine Lösung vor.
  6. Annehmen oder ablehnenBeide Seiten entscheiden, ob sie den Vorschlag annehmen. Lehnen Sie ab, bleibt Ihnen der Weg zum Gericht.

Ein Antrag bei einer anerkannten Schlichtungsstelle hemmt außerdem die Verjährung (§ 204 Abs. 1 BGB). Das ist besonders wichtig, wenn Ihr Flug schon länger zurückliegt – siehe Frist und Verjährung.

Wenn die Schlichtung scheitert

Mahnverfahren

Bestreitet die Airline den Anspruch nicht ausdrücklich, sondern zahlt einfach nicht, kann ein gerichtlicher Mahnbescheid ein schneller Weg sein. Widerspricht die Airline, geht das Verfahren in ein normales Klageverfahren über.

Klage

Bei Beträgen von 250 bis 600 € pro Person ist in Deutschland meist das Amtsgericht zuständig. Bei einem innereuropäischen Flug können Sie wahlweise am Gericht des Abflug- oder des Ankunftsorts klagen (EuGH, C-204/08 Rehder). Wer verliert, trägt in der Regel die Kosten des Verfahrens. Überlegen Sie deshalb vorher, wie gut Ihre Beweise sind; Anregungen gibt der Artikel 3 Fragen vor der Klage.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Sitzt die Airline in einem anderen EU-Land, kommt das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in Frage. Es gilt für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, läuft schriftlich mit Formblättern und ist in allen EU-Staaten außer Dänemark möglich. Die Formulare stellt das Europäische Justizportal bereit.

Und das Luftfahrt-Bundesamt?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die deutsche Durchsetzungsstelle für die Fluggastrechteverordnung. Es nimmt Beschwerden an und kann Bußgelder gegen Airlines verhängen. Ihren persönlichen Anspruch setzt das LBA aber nicht durch, und es berät auch nicht im Einzelfall. Eine Beschwerde beim LBA ersetzt also weder die Schlichtung noch eine Klage.

Portal beauftragen oder selbst machen?

Fluggastrechte-Portale übernehmen die Durchsetzung gegen eine Provision. Laut eigenen Preisseiten (Stand Oktober 2026) liegt sie bei AirHelp bei 35 % inklusive Mehrwertsteuer, bei Flightright meist bei 20 bis 30 % zuzüglich Mehrwertsteuer, bei EUclaim bei 31 % inklusive Mehrwertsteuer plus 33 € Verwaltungsgebühr pro Person und bei FairPlane bei höchstens 35 % inklusive Mehrwertsteuer. Muss geklagt werden, kommen bei einigen Anbietern Zuschläge hinzu, sodass insgesamt bis rund die Hälfte des Betrags abgehen kann.

Selbst fordern und schlichten kostet dagegen nichts. Von 400 € Ausgleich bleiben Ihnen dann die vollen 400 € statt je nach Portal etwa 240 bis 280 €. Der Aufwand ist überschaubar: ein Schreiben an die Airline, nach zwei Monaten ein Online-Antrag. Ein Portal kann sich lohnen, wenn Sie keine Zeit haben oder ohnehin eine Klage absehbar ist und Sie das Kostenrisiko nicht tragen wollen.

Häufige Fragen

Was kostet die Schlichtung bei Flugverspätung?

Für Fluggäste nichts. Beim Bundesamt für Justiz kann nur bei Missbrauch ein Entgelt von höchstens 30 € anfallen.

Wie lange muss ich warten, bevor ich die Schlichtung anrufen kann?

Die Airline muss Ihre Beschwerde abgelehnt haben oder zwei Monate Zeit gehabt haben, ohne den Fall zu lösen.

Ist der Schlichtungsvorschlag verbindlich?

Nein, beide Seiten können ihn ablehnen. Lehnen Sie ab, steht Ihnen weiterhin der Weg zum Gericht offen.

Gibt es die söp noch?

Die frühere söp heißt seit 2024 Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. Sie ist weiterhin für ihre Mitgliedsunternehmen zuständig.

Hilft eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt?

Das LBA kann Bußgelder gegen Airlines verhängen, setzt aber Ihren persönlichen Anspruch nicht durch. Für Ihr Geld brauchen Sie Schlichtung oder Klage.

Quellen & Urteile