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Flug stornieren: Kosten für Steuern und Gebühren
Wie im Alltag aller Steuerzahler, meldet sich auch bei Flügen der Gebühren-Katalog zu Wort – die fälligen Kosten übersteigen bei Billig-Airlines häufig den eigentlichen Wert des Flug-Tickets. Falls Sie den Flug stornieren, muss die Flug-Gesellschaft genau auflisten, welche Kosten sie dadurch eingespart hat – und Ihnen das Geld zurück erstatten. In der gängigen Praxis verweisen die Flug-Gesellschaften an das Reisebüro oder verlangen unanständig hohe Gebühren für die Bearbeitung. Dass das unzulässig ist, hat das Landgericht Berlin festgestellt – mehr dazu im letzten Absatz.
Flug stornieren und Geld zurück?
Vielleicht haben Sie das auch schon erlebt: Obwohl Sie sich künftig zum Check-in einfinden und sämtliche Reise-Unterlagen bereithalten, bleiben Sie am Flughafen zurück. Kein Sitzplatz verfügbar – obwohl Sie extra einen Sitzplatz reserviert haben. Überbuchung beim Flug heißt das Zauberwort, mit dem Luftfahrt-Unternehmen Kosten sparen und voll besetzte Flieger in die Luft schicken. Falls Sie den Flug stornieren und der Flieger voll besetzt abhebt, können Sie die kompletten Flugschein-Kosten einfordern.
In einem Urteil vom 06. Juni 2014 (Aktenzeichen 2-24 S 152/13) stärkte das Landgericht Frankfurt die Rechte der Verbraucher. Ganz gleich, was die AGB behaupten, haben Reisende immer Anrecht auf mindestens einen Teil des Flugpreises. Manche Flug-Gesellschaften schließen die Erstattung in den AGB kategorisch aus – das ist unzulässig.
Airline muss Flug Storno kostenlos bearbeiten
Wenden Sie sich nach stornierten Flügen direkt an die Flug-Gesellschaft, erfinden diese mit Vorliebe Fantasie-Gebühren, die für die Bearbeitung fällig werden. Vor wenigen Jahren beschritt die Verbraucherzentrale Bundesverband den Klageweg und rief das Landgericht Berlin an. Im Urteil vom 29. November 2011 (Aktenzeichen 15 O 395/10) kam das Gericht zum Schluss, dass die Flug-Gesellschaft kein Entgelt für bearbeitete Stornos verlangen kann.
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