In den anderen Artikeln auf der Website verspätet sich immer das Flugzeug – in Wahrheit treffen auch unzählige Menschen mit Verspätung am Flughafen ein. Und das jeden Tag. Falls Sie in den vergangenen drei Jahren einen Flug verpasst haben, haben Sie tatsächlich Anrecht auf Geld zurück. Zumindest auf einen Teil der Ticketpreis-Kosten – nämlich auf die Steuern und Gebühren. Das kann bei manchen Tickets bis zu 25 Prozent der gesamten Kosten ausmachen.
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Diese Steuern und Gebühren entfallen auf Flug-Tickets
Im Steuer- und Gebühren-Paradies Deutschland haben auch Flug-Gesellschaften die Pflicht, eine Vielzahl an Steuern und Gebühren zu erheben. Kerosin-Zuschläge, Mehrwert- und Luftverkehrs-Steuer können mit einem Viertel der Ticketpreis-Kosten zu Buche schlagen. Haben Sie Ihren Flug verpasst, können Sie diesen Teil mit gutem Recht zurückfordern. Wer sich als Passagier direkt an die Airline wendet, erhält keine Auskunft oder muss unverschämte Bearbeitungs-Gebühren zahlen. Am Abakus stellt sich dann heraus, dass das Nullsummenspiel keine Freude bereitet.
Flug verpasst: Spezialfälle Überbuchung und Anschlussflug
In seltenen Fällen haben Sie zwar den Flug verpasst, konnten aber wegen Überbuchung beim Flug auch nicht mitfliegen. Dann können Sie sogar den kompletten Ticketpreis zurückfordern – das zeigt auch die jüngere Rechtsprechung. Vor Gericht befindet sich die Airline in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Sitzplatz leer geblieben ist. Falls das gelingt, erhalten Sie immerhin die bereits erwähnten Steuern und Gebühren wieder.
Anders verhält sich die Sache, wenn Sie wegen Flugverspätung den Zug verpasst haben. Zum einen hängt die Sachlage von der Flugdistanz und Verspätung ab. Kleine Verzögerungen von wenigen Stunden müssen Sie bei Ihrer Reiseroute einkalkulieren. Zudem werden sich viele Flug-Gesellschaften darauf berufen, dass der Beförderungs-Vertrag am Ziel-Flughafen endet. Rechnen Sie sich keine großen Chancen aus und beißen Sie in den sauren Apfel.