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Fluggastrechte: Ihre Ansprüche bei Flugverspätung
Flugstrecke | Flugverspätung ab |
Ausgleichszahlung |
bis zu 1.500 km | mehr als zwei Stunden | 250 Euro |
bis zu 3.500 km | mehr als drei Stunden | 400 Euro |
Langstrecken-Flug ab 3.500 km | mehr als vier Stunden | 600 Euro |
Darüber hinaus muss die Airline auch folgende Betreuungsleistungen anbieten:
- angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen
- Hotel-Unterbringung oder alternative Unterkunft
- Transfer zwischen Flughafen und Hotel
- zwei kostenfreie Telefon-Gespräche, Telefaxe oder E-Mails
EU Fluggastrechte: Besonderheiten bei Verspätung
Grundsätzlich muss das Luftfahrt-Unternehmen nur dann einen Hotel-Aufenthalt finanzieren, falls die Wartezeit eine oder mehrere Nächte andauert. Bei Wartezeiten von wenigen Stunden stehen sich Reisende weiterhin am Flughafen die Beine in den Bauch. Apropos Warten: Wer über fünf Stunden auf die planmäßige Beförderung wartet, kann sich die Ticketpreis-Kosten erstatten lassen und einen Rückflug zum Abflug-Ort in Anspruch nehmen.
Reiserecht: Wie schnell muss die Airline Unterstützungsleistungen gewähren?
Alle genannten betreuenden Leistungen muss die Airline innerhalb der hinnehmbaren Wartezeit je Flugstrecke erbringen. Beispiel: Wer bei einem Flug von 2.000 Kilometern vier Stunden auf seine Beförderung wartet, muss binnen drei Stunden mit Essen und Getränken versorgt werden.
Fluggastrechte bei Annullierung und Überbuchung
Falls der Flug annulliert wurde oder Sie den Flug auf Grund von Überbuchung verpasst haben, ist ebenfalls eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro fällig. Unabhängig davon bleiben die Rechte auf betreuende Leistungen bestehen. Bei der Annullierung besteht der Sonderfall, dass die Airline Sie mindestens zwei Wochen vorher über die Annullierung in Kenntnis setzen kann, um sich von der Ausgleichszahlung zu befreien.
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