In Deutschland haben wir in der jüngeren Vergangenheit ein Aufleben der Streikkultur erlebt – auch unter Fluglotsen und Piloten. Was das gute und im Grundgesetz verankerte Recht der Flugkapitäne ist, führt bei geschäftlich Reisenden und Urlaubern zu Frust und Ärger. Schnell stellt sich die Frage: Was sehen die Fluggastrechte bei Streik vor? Haben Betroffene Anspruch auf Ausgleichszahlungen wie bei anderen Gründen der Verspätung? Im Folgenden finden wir Antworten auf diese Fragen und geben Ihnen Rechte auf den Weg.
Grundsätzlich gilt: Ausgleichszahlungen schließt der Gesetzgeber bei außergewöhnlichen Umständen aus. Welche Umstände als außergewöhnlich gelten, muss bei Streitfällen von Gerichten beurteilt werden. Als Beispiele für solche Umstände nennt die Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 schlechte Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, politische Instabilität – aber leider auch Streiks.
Infos & Tipps auf dieser Seite
Ihre Fluggastrechte bei Streik im Überblick
- kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen
- Anrecht auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotel-Aufenthalt und Telefonate
- Anrecht auf kostenlosen Rückflug, alternative Beförderung oder Ticketpreis-Erstattung
Flugverspätung wegen Streik – das sind Ihre Rechte
Auch wenn sich das Luftfahrt-Unternehmen von den Ausgleichszahlungen befreien kann, haben Sie als Fluggast Anspruch auf Betreuungsleistungen, sobald das Flugzeug verspätet eintrifft. Zu diesen Leistungen gehören Mahlzeiten und Getränke. Falls sich der Abflug bis zum nächsten Tag verzögert, muss die Flug-Gesellschaft auch einen Hotel-Aufenthalt bezahlen und den Transfer von und zum Flughafen gewährleisten. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden können Sie auch von der Reise zurücktreten. In dem Fall muss das Luftfahrt-Unternehmen für den Ticketpreis aufkommen.
Wichtig: Pünktlichkeit ist für die meisten Deutschen selbstverständlich. Bei Verspätungen von zwei Stunden müssen Reisende allerdings bei jeder Flugstrecke in den sauren Apfel beißen – diese Flüge gelten als pünktlich angekommen. Wann die Verspätung dem Gesetzgeber gerecht wird, klärt die folgende Tabelle:
Flugstrecke | Verspätung ab |
bis zu 1.500 km | mehr als zwei Stunden |
bis zu 3.500 km | mehr als drei Stunden |
mehr als 3.500 km | mehr als vier Stunden |
Fluggastrechte Streik: Rechte bei Annullierung
Falls der Streik mehrere Tage andauert, sehen sich die Flug-Gesellschaften häufig zu einer Annullierung des Fluges gezwungen. In diesem Fall verlangt der Gesetzgeber, dass sich die Gesellschaft um eine alternative Beförderung zum Reiseziel bemüht. Falls das Unternehmen nur langsam ins Rollen kommt, können Sie auch selbstständig Alternativen finden – das aber nur in Absprache mit dem Vertragspartner. Darüber hinaus haben Sie die gleichen Ansprüche auf Betreuung und Unterbringung wie bei einer Flugverspätung.