Verdrossen sitzen Sie am Flughafen und blicken düster drein: Wegen Flugverspätung haben Sie den letzten Zug nach Hause verpasst – die Taxi-Kosten strapazieren das Budget um ein Vielfaches. Klar befinden Sie sich im Recht, und die Fahrtkosten stellen Sie der Flug-Gesellschaft selbstverständlich in Rechnung. Oder? Folgende 3 Fragen sollten Sie sich stellen, bevor Sie voreilig den Klageweg beschreiten.
1. Befinde ich mich überhaupt im Recht?
Falls die Airline Ihnen die Beförderung auf Grund von Überbuchung verweigert, können Sie vor Gericht Ansprüche auf finanziellen Ausgleich geltend machen. Das regelt die EU-Verordnung Nr. 261/2004. Das eingangs formulierte Beispiel kann unter die Regelung fallen. Verpassen Sie wegen Flugverspätung den Anschlussflug nach Hause, müssen Sie klären, ob die Zugfahrt Bestandteil der Reise ist. Für gewöhnlich endet der Beförderungs-Vertrag am Ziel-Flughafen. Darüber hinaus gelten kurze Verspätungen als hinnehmbares Ärgernis – die Fluggastrechte im Überblick klären offene Fragen.
2. Welches Gericht muss ich anrufen?
Befinden Sie sich im Recht, können Sie eine Klageschrift beim zuständigen Gericht einreichen oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Idealerweise arbeiten Sie mit Flugentschädigungs-Diensten zusammen, die Ihr Recht kostenlos erstreiten und auf Erfolgsbasis arbeiten. Als Gerichtsstände kommen
- der Sitz der Flug-Gesellschaft,
- der Abflug-Ort und
- der Ziel-Flughafen
in Frage. Beim Abflug-Ort und Ziel-Flughafen spricht der Gesetzgeber gemäß § 29 ZPO vom Erfüllungsort – von dem Ort also, an dem die Vertragspartei die Leistung erfüllt.
3. Wie gelange ich zu meinem Recht?
Natürlich können Sie ein eigenes Klageschreiben aufsetzen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Wer selbstständig zum Federkiel greift, benötigt umfassendes Fachwissen – über Paragraphen und Juristen-Deutsch. Rechtsanwälte kosten Geld. Kostengünstig gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Online-Anbietern, die sich auf die Entschädigung verärgerter Fluggäste spezialisiert haben. Seriöse Anbieter verlangen lediglich im Erfolgsfall eine Provision, die Sie von der geleisteten Zahlung des Luftfahrt-Unternehmens abziehen.