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Flugverspätung von 2 Stunden: Was Ihnen zusteht und ab wann es Geld gibt

Aktualisiert am 25. Oktober 2026Quellen & UrteileKeine Rechtsberatung

Bei einer Flugverspätung von 2 Stunden gibt es noch keine Entschädigung: Die Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 € pro Person steht Ihnen erst zu, wenn Sie Ihr Ziel mindestens 3 Stunden später erreichen. Auf Strecken bis 1.500 km muss die Airline Ihnen aber schon ab 2 Stunden Abflugverspätung Getränke und Verpflegung anbieten. Und oft werden aus 2 Stunden beim Start am Ende doch 3 Stunden bei der Ankunft.

Auf einen Blick

2 Std. Verspätung
kein Ausgleich; Betreuung auf Flügen bis 1.500 km
Geld gibt es ab
3 Std. Ankunftsverspätung am Endziel
Betrag
250 / 400 / 600 € pro Person nach Entfernung
Ankunft zählt ab
Öffnen der Flugzeugtür, nicht Landung
Ab 5 Std.
Ticket zurückgeben und Geld erstattet bekommen möglich

Ihre Rechte nach Dauer der Verspätung

Die EU-Fluggastrechteverordnung kennt zwei Arten von Ansprüchen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen: die Betreuung am Flughafen, die an der Abflugverspätung hängt, und die Ausgleichszahlung, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erst ab 3 Stunden Ankunftsverspätung fällig wird. Die Tabelle zeigt, was nach wie vielen Stunden gilt.

VerspätungWas Ihnen zusteht
1 StundeNach EU-Recht noch keine Ansprüche.
2 StundenKein Geld. Betreuung (Getränke, Mahlzeiten, zwei Telefonate oder E-Mails), wenn der Flug bis 1.500 km lang ist und mindestens 2 Stunden später startet.
3 StundenAusgleichszahlung 250, 400 oder 600 €, wenn Sie mindestens 3 Stunden später am Endziel ankommen. Betreuung auch auf Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und auf anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 km.
4 StundenAusgleich wie ab 3 Stunden. Betreuung jetzt auch auf Langstrecken über 3.500 km.
5 StundenZusätzlich dürfen Sie auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis innerhalb von 7 Tagen erstatten lassen.
6 Stunden und mehrWie ab 5 Stunden. Wird eine Übernachtung nötig, muss die Airline Hotel und Transfer stellen.

Wichtig: Die Ausgleichszahlung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern nur von der Entfernung. Bis 1.500 km sind es 250 €, auf Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und anderen Flügen bis 3.500 km 400 €, darüber 600 € pro Person. Ausgerechnet wird nach der Luftlinie. Den genauen Betrag für Ihre Strecke zeigt der Entschädigungsrechner.

Warum 2 Stunden oft nicht das letzte Wort sind

Die Anzeige am Gate zeigt die Abflugverspätung. Für die Entschädigung zählt aber, wann Sie am Ziel aussteigen können. Maßgeblich ist der Moment, in dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Fluggäste das Flugzeug verlassen dürfen – nicht das Aufsetzen auf der Landebahn (EuGH, C-452/13). Zwischen Landung, Rollen zur Parkposition und Türöffnung vergehen oft mehrere Minuten.

Notieren Sie die Uhrzeit, zu der die Tür aufgeht, und machen Sie am besten ein Foto der Uhr in der Kabine oder auf dem Handy. Im Streitfall kann diese Minute über 250 oder 400 € entscheiden.

Beispiel: Hamburg–Palma

Die Strecke Hamburg–Palma de Mallorca ist rund 1.660 km lang. Weil der Flug innerhalb der EU liegt und länger als 1.500 km ist, beträgt der Ausgleich 400 € pro Person. Der Flug soll um 12:00 Uhr landen.

  • Die Tür öffnet sich um 14:55 Uhr: 2 Stunden und 55 Minuten Verspätung – kein Ausgleich.
  • Die Tür öffnet sich um 15:05 Uhr: 3 Stunden und 5 Minuten Verspätung – 400 € pro Person, für eine vierköpfige Familie also 1.600 €.

Umsteigen: 2 Stunden beim Zubringer, mehr am Ziel

Bei Anschlussflügen in einer Buchung zählt nur die Ankunft am Endziel (EuGH, C-11/11 Folkerts). Startet der erste Flug zwei Stunden später, verpassen Sie den Anschluss und kommen erst mit einer späteren Maschine an, wird aus der Verspätung schnell eine von fünf oder sechs Stunden. Dann steht Ihnen der volle Ausgleich zu, berechnet nach der Luftlinie vom ersten Abflugort bis zum Endziel. Mehr dazu auf der Seite Anschlussflug verpasst.

Betreuung bei 2 Stunden: was die Airline leisten muss

Die Betreuung nach Artikel 9 der Verordnung ist unabhängig vom Geld. Sie hängt an der Abflugverspätung und an der Länge des Flugs:

FlugstreckeBetreuung ab Abflugverspätung von
bis 1.500 km (z. B. Köln–Berlin, Stuttgart–Palma)2 Stunden
innerhalb der EU über 1.500 km, andere 1.500–3.500 km (z. B. Hamburg–Palma, Düsseldorf–Antalya)3 Stunden
über 3.500 km außerhalb der EU (z. B. Frankfurt–New York)4 Stunden

Zur Betreuung gehören Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefongespräche oder E-Mails. Viele Airlines verteilen dafür Gutscheine am Gate. Die Betreuung steht Ihnen auch dann zu, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie ein Unwetter entstanden ist – dann entfällt nur die Ausgleichszahlung, nicht die Verpflegung. Mehr dazu auf der Seite Flugverspätung wegen Unwetter.

Bekommen Sie keine Gutscheine, fragen Sie am Schalter der Airline ausdrücklich danach. Kaufen Sie selbst etwas, heben Sie die Quittungen auf und halten Sie die Kosten in einem angemessenen Rahmen.

2 Stunden Verspätung bei einer Pauschalreise

Gehört der Flug zu einer Pauschalreise, kommt neben den Fluggastrechten der Reisevertrag hinzu. Eine Verspätung kann ein Reisemangel sein, für den Sie vom Veranstalter eine Minderung verlangen können. Die oft zitierte Frankfurter Tabelle nennt als Orientierung bei Abflugverspätungen über 4 Stunden 5 % des Tagesreisepreises für jede weitere Stunde. Sie ist aber kein Gesetz, und für 2 Stunden gibt sie nichts her. Wie Ausgleich und Minderung zusammenspielen, erklärt die Seite Flugverspätung bei Pauschalreise.

So gehen Sie vor, wenn es 3 Stunden oder mehr werden

  1. Belege sichernBordkarte, Buchungsbestätigung, Uhrzeit der Türöffnung, Fotos der Anzeigetafel, Durchsagen zum Grund der Verspätung notieren.
  2. Betrag prüfenDer Entschädigungsrechner ermittelt aus Abflug- und Zielflughafen die Entfernung und den Betrag.
  3. Bei der Airline fordernSchriftlich, per Formular, E-Mail oder Brief. Eine Vorlage bietet der Musterbrief zur Flugverspätung.
  4. Schlichtung nutzenZahlt die Airline nicht, hilft kostenlos die Schlichtungsstelle.

Sie haben dafür Zeit: Der Anspruch verjährt in Deutschland nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Einzelheiten auf der Seite Frist und Verjährung.

Anspruch prüfen

Abflug und Ziel eintragen – das Ergebnis erscheint sofort.

Unverbindliche Einschätzung nach der EU-Verordnung 261/2004, keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Was sich ab 2027 ändert

Die EU hat im Juli 2026 eine Reform beschlossen; sie gilt voraussichtlich ab Oktober 2027. Bis dahin gilt das bisherige Recht. Nach der beschlossenen Reform bleibt es bei der Grenze von 3 Stunden und bei 250, 400 und 600 €. Als Ankunftszeit gilt dann aber das Erreichen der Parkposition, nicht mehr das Öffnen der Tür. Bei der Betreuung sieht die Reform Getränke alle 2 Stunden und eine Mahlzeit nach 3 Stunden vor.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei 2 Stunden Flugverspätung eine Entschädigung?

Nein. Die Ausgleichszahlung gibt es erst ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel. Auf Flügen bis 1.500 km haben Sie aber ab 2 Stunden Abflugverspätung Anspruch auf Getränke und Verpflegung.

Was steht mir bei 3 Stunden Flugverspätung zu?

250 € bis 1.500 km, 400 € innerhalb der EU über 1.500 km und auf anderen Flügen bis 3.500 km, 600 € auf längeren Flügen – pro Person, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

Zählt die Abflug- oder die Ankunftsverspätung?

Für das Geld zählt die Ankunftsverspätung am Endziel, gemessen am Öffnen der Flugzeugtür. Für Betreuung und das Recht auf Erstattung ab 5 Stunden zählt die Abflugverspätung.

Was gilt bei 5 Stunden Verspätung?

Sie können auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Fliegen Sie trotzdem und kommen 3 Stunden oder später an, bekommen Sie zusätzlich den Ausgleich.

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